Schlagwort-Archive: VZ

Flirtcafe.de – aus der Medusa United Media GmbH wurde die Flirtcafe Online GmbH

In jüngster Vergangenheit wurde es wieder sehr laut um die Partnerbörse Flirtcafe.de der bisherigen Medusa United Media GmbH. Bisherig deshalb, da lt. Gesellschafterversammlung vom 27.10.2010 die Medusa United Media GmbH jetzt Flirtcafe Online GmbH heißt. Ob dies etwas mit einem aktuellen Urteil zu tun hat, kann ich nicht sagen – allerdings muss man sich die Frage stellen, weshalb die Veränderungen nicht kommuniziert werden?

So findet sich heute immer noch, also 1 Monat nach den Veränderungen, die Medusa United Media GmbH als Betreiber von Flirtcafe.de lt. Impressum:

Ein aktueller Blick in das Handelsregister zeigt zudem, dass nicht nur der Fimenname verändert wurde, sondern auch die Geschäftsleitung gewechselt hat…..

Quelle : abzocknews.de

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Verbraucherverband reicht Klage gegen Facebook ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.

Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.

Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten “Freundefinder”. “Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen”, erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.

“Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen”, kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”.

Quelle : winfuture.de

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VZBV: Der gläserne Verbraucher ist im Netz Realität

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat der Wirtschaft vorgeworfen, Internet-Nutzer zunehmend ohne deren Wissen auszuspionieren und forderte entsprechende Gegenmaßnahmen.

“Der gläserne Verbraucher ist im Internet bereits Realität”, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen heute in Berlin. Ein aktuelles Gutachten der Technischen Universität München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies würden zeigen: Die Erhebung und Verarbeitung von Daten läuft meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ab.

Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing oder Mousetracking sind nur einige Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren, warnten die Verbraucherschützer. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden.

Quelle : winfuture.de

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Verbraucherzentrale Bundesverband: Schluss mit der Abzocke im Internet

Alle wollen den Button – warum kommt er nicht?

08.07.2010 – Die rasche Umsetzung einer nationalen Button-Lösung zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Damit würden die versteckten Kosten bei unseriösen Internetangeboten sichtbar gemacht und der Abzocke von Verbrauchern durch Abofallen endlich Einhalt geboten. In Frankreich gibt es bereits eine Bestätigungslösung, Kostenfallen sind dort kein Thema.

Erkannt haben es alle Fraktionen, Verbraucherministerin Aigner und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger haben einen nationalen Vorstoß angekündigt, wenn Europa sich nicht bewegt, heute hat die SPD mit einem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag gemacht. “Parteiübergreifend ist man sich einig, dass der Abzocke im Internet endlich Einhalt geboten werden muss. Den Verbrauchern ist nicht zu vermitteln, warum die politisch Verantwortlichen dies dann nicht endlich tun”, sagt vzbv-vorstand Gerd Billen. Der Verweis und das Warten auf Brüssel sind unangebracht.

Quelle und vollstaendiger Bericht : Verbraucherzentrale Bundesverband

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Verbraucherzentrale: Liste mit Abofallen erschienen

Auf die immer größer werdende Anzahl von eingehenden Beschwerden über so genannte Abofallen im Internet hat nun die Verbraucherzentrale Hamburg reagiert und eine Übersicht mit derartigen Webseiten veröffentlicht.

In dieser besagten Liste wird unter anderem aufgeführt, welche Webseiten in der letzten Zeit durch unklare oder versteckte Preisangaben aufgefallen sind. Zudem wird in der Übersicht festgehalten, auf welche Anwälte und Inkassodienste die Betreiber der Abofallen zurückgreifen. Um möglichst schnell eine Hilfestellung in diesen Fällen bekommen zu können, werden auch Kontaktadressen angeboten.

Das Geschäft mit den Abofallen im Netz wird als wechselhaft angesehen. Immerhin werden fast täglich neue Webseiten gestartet, auf denen unterschiedliche kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten werden, an die ein Abo-Modell gebunden ist. Aus diesem Grund wird allen Nutzern ein Blick in das Impressum empfohlen. An dieser Stelle lässt sich herausfinden, welche Firmen hinter den jeweiligen Angeboten stecken.
quelle :  winfuture.de

Auch hier finden Sie eine liste von domain Adressen die Sie sich als PDF Datei Herunterladen koennen, diese finden Sie direkt im Blog unter : Produkte aus dem Hause vampirboard oder direkter Download HIER.
Die liste wird staendig erweitert und geupdatet.

Vorschlaege bzw. Meldungen neuer Domains und Webseiten koennen sie gerne ueber das Kontaktformular einreichen. :mail:

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Wehrhaft gegen die Abzocke

Wehrhaft gegen die AbzockeSie bekommen eine Mahnung – und wissen nicht wofür? Dahinter stehen oft Internetfallen, die laut Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) von der “Online-Mafia” ausgelegt werden. Kosten, die bei Registrierung auf solchen Internetseiten entstehen, sollten künftig über ein gut sichtbares Feld immer separat bestätigt werden, fordern Verbraucherschützer. “Ministerin Aigner muss dafür sorgen, dass die Koalition diese Bestätigungslösung […] [abzocknews.de]

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Verbraucherzentrale rät von Facebook-Nutzung ab

Nachdem Ilse Aigner vor wenigen Tagen in Form von einem offenen Brief die Pläne im Hinblick auf eine Lockerung des Facebook-Datenschutzes kritisierte, schließt sich nun der ‘Bundesverband der Verbraucherzentralen‘ (VZBV) dieser Kritik an.

Seitens des VZBV wird Facebook vorgeworfen, wissentlich und wiederholt gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verstoßen. Im Sommer des vergangenen Jahres verhängte der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Abmahnung gegen das Social Network. Daraufhin teilte Facebook mit, die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden zu wollen.

Nach einer weiteren Überprüfung kam der Bundesverband der Verbraucherzentralen allerdings zu dem Ergebnis, dass sich die Betreiber des weltgrößten Social Networks nicht an diese Erklärung halten.

Quelle : winfuture.de

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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OpenOffice.org und Abofallen

OpenOffice.org startet eine Kampagne gegen Download-Abofallen :

Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter “Doch leider können wir nicht so helfen“. Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die rechtlichen Hinweise.

Ihr Download von OpenOffice.org führte zu einem ungewollten Abovertrag?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

* der Verbraucherschutzzentrale Hamburg: In der Falle – was tun?

quelle : openoffice.org, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Download von openoffice gibt es HIER

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