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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

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Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

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Wo Vanille drauf ist, muss Vanille drin sein

Die REWE-Gruppe, Köln, hat sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet zu unterlassen, …“für ‚PROVit probiotisches Milchdessert Vanilla’ unter der Bezeichnung Vanilla im Zusammenhang mit der Abbildung von Vanilleblüten zu werben“.

Das Milchdessert wurde in den zur REWE-Gruppe gehörenden Penny-Märkten verkauft. Auf der Verpackung waren mehrere Vanilleblüten abgebildet. Tatsächlich enthielt das Dessert aber keine Bestandteile von Vanille, sondern nur Aroma.

Diese Aufmachung hielt die Verbraucherzentrale für irreführend und mahnte die Handelskette ab. REWE lenkte ein, unterschrieb eine Unterlassungserklärung und sagte eine Umstellung der Verpackung zu.

quelle : Verbraucherzentrale Hamburg, Hier klicken um zum Artikel zu gelangen.

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