Schlagwort-Archive: WDR

KiK ruft “Spiderman”-Unterwäsche für Kinder zurück

Die Bekleidungskette KiK ruft das Kinderwäscheset “Spiderman” zurück. Es könne den giftigen Azofarbstoff enthalten, teilte KiK am Mittwoch (24.08.11) in Bönen mit. Von dem Farbstoff können “deutliche gesundheitliche Risiken” ausgehen, sagte eine Sprecherin.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

Share

Debatte um Festival-Fotos: Die Generation Gesichtserkennung outet sich selbst

Ein Festival in England, eins in der Bonner Rheinaue: Von beiden Großevents gibt es Fotos, auf denen viele Tausend Besucher zu erkennen sind – über eine Facebook-Funktion lassen sich den Gesichtern Namen zuordnen. Solche Daten nutzt auch die Polizei.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Abofallen im Internet: Betrüger scheffeln Millionen

Nachts kommen die Gewissensbisse. Beim beliebten WDR-Moderator Domian rief unlängst ein Hörer an und beichtete in der Radiosendung zur Geisterstunde seine Missetaten als Mitglied einer Abofallen-Mafia. Tausende arglose Internetsurfer habe man abgezockt und daran glänzend verdient, gab er zerknirscht zu. Immerhin: der Mann fühlte sich schuldig und versprach, sich künftig um ehrlichen Broterwerb zu bemühen. Abofallen im Internet haben sich zu einer wahren Seuche entwickelt. Wer nicht aufpasst, hat sich mit wenigen Klicks und Eingaben einen ungewollten und teuren Vertrag eingefangen. Tausende Verbraucher suchen in Internetforen Rat, weil sie den Tricksern auf den Leim gegangen sind.

Quelle : stuttgarter-zeitung.de

Share

Abgezockt? – WDR-Sendung hilft Ihnen!

Hat man Sie abgezockt, haben Sie Ärger mit Handwerkern und Dienstleistern oder sind Sie Opfer von Behördenwillkür? Die probono Fernsehproduktion produziert im Auftrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) eine Verbrauchersendung. Dafür suchen wir Menschen aus Nordrhein-Westfalen, die betrogen, absichtlich falsch beraten oder im Stich gelassen wurden – gleich von wem oder in welchem Umfang. Im Rahmen dieser Sendung möchte der WDR Sie unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Anschrift und Ihrer Telefonnummer bei uns und erzählen Sie uns Ihre Erlebnisse und Erfahrungen.

Wir freuen uns auf Sie!

E-Mail: kontakt@probono.tv

Telefon: 0221 – 92 01 18 – 0

via abzocknews.de

Share

WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

Share

WDR Lokalzeit – Über die Internetabzocke „Firstload” ( Video )

Firstload ist eine sogenanntes Usenet. Es stellt Internetnutzern kostenpflichtig ein Portal zur Verfügung, in dem sie sich austauschen, alles möglich reinstellen und auch herunterladen können: Nachrichten, Musik, Softeware etc..

Uwe M.hat das Probe-Abo fristgerecht wieder gekündigt. Firstload akzeptiert die Kündigung jedoch nicht, da er sie nicht an die richtige Mail-Adresse geschickt habe. Eine Inkassofirma versucht nun, über 150 € von ihm einzutreiben und droht mit einem Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht. Uwe M. ist ratlos und weiß nicht, was er tun soll?

Offizieller Hauptsitz von firstload ist in den Arabischen Emiraten und der Schweiz. Der Support sitzt in Vlotho. Unsere Presseanfrage sollten wir laut Hotline an eine Mailadresse schicken. Eine Antwort darauf gab es nicht. Und auch keinen Rückruf. In Internetforen und bei Verbraucherberatern gibt es zuhauf Beschwerden über das Unternehmen, das wohl immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden an das Geld der Internetnutzer zu kommen.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

Share

WDR Lokalzeit – Abgezockt, die neue Masche bei Kaffeefahrten ( Video )

Viele Bürger staunten besonders in letzter Zeit nicht schlecht über die Post in ihrem Briefkasten. Darin lag eine Einladung, der Firma Dr. Lehmann & Partner, zu einem Termin bei denen ihnen ein Lottogewinn von rund 1.000 Euro ausgezahlt werden sollte. Doch die meisten davon hatten noch nie zuvor in ihrem Leben Lotto gespielt gehabt.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

Share

Tausende Blaue Briefe vom Jugendamt

Ärzte und Jugendämter in NRW kontrollieren mittlerweile, welche Kinder nicht zur freiwilligen Vorsorge kommen. Mehrere tausend Mahnbriefe sind bereits verschickt worden. Wer nicht reagiert, muss mit Besuch vom Jugendamt rechnen.
Erinnerungsschreiben zur Vorsorgeuntersuchung; Rechte: WDR/ MenneBild vergrößern

Die Blauen Briefe haben einen freundlichen, aber bestimmten Ton. Sie erinnern die Eltern daran, mit ihrem Kind zu den so genannten “Us”, den Früherkennungs-Untersuchungen zu gehen. Seit August sind vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (Liga) insgesamt 17.851 solcher Briefe an Eltern mit Kindern im Alter von sechs bis zwölf Monaten verschickt worden.

quelle : wdr.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews.de

Share

WDR-Markt über Abonnements und Kostenfallen von BobMobile über das Handy (Video)

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Zahlreiche Verbraucher fallen so auf vermeintliche Tests und Gewinnspiele von Firmen wie BobMobile herein. Die Modalitäten der Abos stehen zwar im Kleingedruckten. Die Gestaltung der Spiele ist aber so angelegt, dass der Blick davon abgelenkt wird. Rechtswidrig ist das nicht.

BobMobile weigert sich, den unfreiwilligen Vertrag zu widerrufen und ihn somit für ungültig zu erklären. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich das Unternehmen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB), in dem es heißt: „Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

Share

Mobilfunk: Per Quiz in die Abofalle

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Unerwünschte Werbe-SMS bekam Dagmar Frahm aus Mönchengladbach in letzter Zeit häufig. Sie löschte sie immer wieder. Doch mit der letzten Handyrechnung kam der Schock: Rund 100 Euro zusätzlich waren auf ihrer Telefonrechnung verbucht. Sie hatte ein Abo für Klingeltöne von der Firma BobMobile und ein Ratespiel von einem weiteren Anbieter gekauft. Davon gemerkt hatte sie nichts. Dagmar Frahm fühlt sich abgezockt.

Erst mal kündigen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen“, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.“

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Gromek rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

quelle : wdr.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share