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Schwarzsurfen in offenen WLANs nicht strafbar

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

quelle : heise.de

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Fon-Hotspots bei Privatnutzern rechtswidrig

Das WLAN-Angebot des Unternehmens Fon ist rechtswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte damit ein früheres Urteil aus einer niedrigeren Instanz.

Fon bietet Nutzern WLAN-Router an, in die sich auch anderen Anwender einwählen können. Wer selbst auch solch einen Fon-Hotspot betreibt, kann dies kostenlos tun. Andere können sich gegen Zahlung einer Gebühr einloggen, die Fon sich mit dem jeweiligen Aufsteller des Routers teilt.

Ein DSL-Anbieter reichte vor einiger Zeit eine Unterlassungsklage gegen einen seiner Kunden ein, der einen solchen Fon-Hotspot betreibt.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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