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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Abmahnung wegen offenem W-Lan: Café-Kette schaltet Internet-Anschlüsse ab

Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.

Quelle : crn.de

via abzocknews.de

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet “Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen” ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info”.

Quelle des zitates : rechtsanwalt-giese.de

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen

Da komme ich doch gerade von der Arbeit, optimere gerade noch eine Datenbank und rufe dabei meine Emils ab und bekomme doch fast einen Schreck da steht doch glatt im Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”, verdammt laeuft hier etwa ueber meinen Servern was ab wo von ich nichts weiss, eine sicherheitsluecke ? die zum spammen ausgenutzt wird ? oder eine ddos Attacke wird mit einen meiner Server ausgeloest bzw. ist bestand eines botnetzes ?
Aber was hat Videorama mit Musik zu tuen ?

Schwer Atmen oeffne ich die Email die den Absender Namen giese@rechtsanwalt-giese.info traegt, und merke weiter erschrocken das hier noch 3 Weitere Emails mit dem Betreff und der Email Adresse im Postflach Flattern.

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

p2p ? Moment das nutze ich doch nicht mehr nach dem aerger von open Office download was gar nicht open Office war, also jemand in meinem Netzwerk ?
Moment das kann ja nicht das Netzwerk ist ja nur fuer die Raeumlichkeiten, und da kommt keiner Ran ausser ich, also WLAN gekappter ? Kann ja auch nicht WLAN ist hier immer abgeschaltet,
aber Moment mal was sehe ich da in der Geoffneten Email ?

Da faellt mir doch die damalige abzock Masche mit der Grevenreuth AG ein, die in Wirklichkeit ein fake war, und lese die Emails weiter :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 435/39 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 129.xxxx ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 12

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 22

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

:8O:

Die 2. Mail das selbe genau zur selben Sekunde abgesendet, die 3 mail sieht dann so aus :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 369 Js 303/24 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 188.xx.x.x ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 15

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 20

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Zu mal die eine IP ist aus Frankreich die dort oben angeblich von mir in Nutzung sein soll und die andere aus West Virginia, und ich war sicher nicht in den Laendern 😉

Auch interessant das die Antwort Adresse aber eine ganz andere ist als die giese@rechtsanwalt-giese.info naemlich Return-Path:
Message-ID: <696212041.19257137012037@rocketalumni.com>
Received: from 173.193.223.133-static.reverse.softlayer.com (unknown [117.193.155.165])

Halten wir also kurz fest, diese Mail kann man getrost in den Muell schieben, zu mal wenn man so oder so nichts gemacht hat, natuerlich sollte man sich immer vergewissern ob die Netzwerke, Server abgesichert sind, aber zahlen drehe gibt es natuerlich auch bei Anwaelten so das man ggf. unberechtigt eine Abmahnung bekommt, aber diese Mail ist einfach nur ein Fake um an Geld zu kommen.

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Starcraft 2 : Patch 1.1.0 ist verfuegbar

Der neue Patch 1.1.0 da, der sehr viele kleine Änderungen beinhaltet neben den bereits diskutierten Balanceänderungen, die keine weiteren Überraschungen liefert.

Allgemein

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Die Hotkey-Layouts "US-Standard" und "US-Standard für Linkshänder" stehen nun in allen Sprachversionen zur Verfügung. Diese sollten sich aber von den entsprechenden deutschen Belegungen nicht unterscheiden.
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Eine neue Uhr wurde hinzugefügt. Spieler können nun sofort sehen, wie lange sie sich schon in der aktuellen Mission oder im aktuellen Match befinden. Diese Option kann im Gameplay-Optionsmenü ein- oder ausgeschaltet werden.
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Eine neue Option für schnelles Speichern wurde der Einzelspieler-Kampagne hinzugefügt. Spielern können ihren Missionsfortschritt nun schnell und einfach durch Drücken von Strg+Q speichern.
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Eine neue Systemanzeige wurde hinzugefügt. Spieler können nun ihre Ortszeit und FPS einsehen, indem Sie im Spiel mit dem Mauszeiger über die Schaltfläche "Menü (F10)" in der oberen linken Ecke des Bildschirms fahren. Laptop-Benutzer können dort ebenfalls die Stärke des WLAN-Signals und den Ladezustand des Akkus einsehen.
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Sicht, die von frisch gestorbenen Einheiten gewährt wird, entfernt nicht länger den Nebel des Krieges. Einheiten, die dadurch aufgedeckt werden, sind nicht anvisierbar.
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(Nur für Mac) Dateien und Einstellungen von StarCraft II wurden aus dem Ordner "Dokumente" in den Ordner "Anwendungsunterstützung" verschoben.
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Unterstützung für NVIDIA® 3D Vision™ wurde hinzugefügt. Um StarCraft II: Wings of Liberty in 3D auf Ihrem PC oder Notebook zu erleben, benötigen Sie 3D Vision. Besuchen Sie für weitere Informationen www.nvidia.com/Starcraft3D (Seite auf Englisch).

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PROTOSS
o

Berserker
+

Die Bauzeit wurde von 33 auf 38 erhöht.
+

Die Abklingzeit im Warptor wurde von 23 auf 28 erhöht.

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TERRANER
o

Schwerer Kreuzer
+

Der Schaden gegen Bodenziele wurde von 10 auf 8 verringert.
o

Bunker
+

Die Bauzeit wurde von 30 auf 35 erhöht.
o

Rächer
+

Die Bauzeit wurde von 40 auf 45 erhöht.
o

Belagerungspanzer
+

Der Schaden im Belagerungsmodus wurde von 50 auf 35 (+15 gegen Gepanzert) geändert.
+

Die Schadenserhöhung durch Upgrades wurde von +5 auf +3 (+2 gegen Gepanzert) geändert.

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ZERG
o

Ultralisk
+

Die Fähigkeit "Rammen" wurde entfernt. Ultralisken setzen nun ihren normalen Angriff gegen Gebäude ein.
+

Der Schaden wurde von 15 (+25 gegen Gepanzert) auf 15 (+20 gegen Gepanzert) verringert.

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Karten
o

Wüstenoase
+

Es wurden zerstörbare Felsen hinzugefügt, um die erste Expansion leichter verteidigen zu können.
+

Das Gebiet der zentralen Xel'Naga-Feldwarte wurde verkleinert.

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Es wurden neue Vorraussetzungstypen hinzugefügt: Ungerade Zahl, Division, Modulus, Multiplikation.
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Es wurde eine Chancenfeld zu den Effektdaten hinzugefügt.
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Es wurde Unterstützung für den Regler-Dialogkontrolltyp hinzugefügt.
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Es wurde ein Auslöser hinzugefügt, um von einer Einheit aus Schaden zuzufügen.
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Es wurde eine Antwort auf ein Auslöserereignis hinzugefügt, um die Höhe einer Spieler- oder Einheiten-Eigenschaftsveränderungen zur Verfügung zu stellen.
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Es wurde ein Auslöserereignis hinzugefügt, wenn ein Effekt ausgeführt wird.
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Neu Funktionen des Auslöser-Editors:
o

"Statuswerte für Gespräch (Daten) speichern" (Aktion).
o

"Statuswerte für Gespräch (Daten) laden" (Aktion).
o

"Spieler in Team" (Gibt die Spielergruppe im Zusammenhang mit den Teams in der Spiellobby aus).
o

"Besitzer von Einheit wechselt" (Ereignis).
o

"Besitzer von Einheit - Alt" (Gibt die Spieler-ID als Antwort auf "Besitzer von Einheit wechselt" aus).
o

"Besitzer von Einheit - Neu" (Gibt die Spieler-ID als Antwort auf "Besitzer von Einheit wechselt" aus).
*

Die Einheiteneigenschaften EP, Stufe und Belohung können nun über Auslöser modifiziert werden.
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Datenbanken speichern nun EP, erlernte Fähigkeiten und Gegenstände oder stellen diese wieder her.
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Das Nachrichtenfenster enthält jetzt Zeitstempel für alle Nachrichten.
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Ein Akteurereignis wird jetzt ausgelöst, wenn eine Rakete ihr Ziel nicht treffen kann.
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Wenn ein Dokument mit nur vom Battle.net abhängigen Abhängigkeiten geladen wird, wird man nun aufgefordert, sich einzuloggen und die Abhängigkeitsdaten runterzuladen, anstatt dass das Laden fehlschlägt.
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Spielvarianten nutzen nun automatisch die Standardvariante "Standard" (Melee) für neue Karten, ohne dass eine manuelle Generierung nötig ist. Dies wird sich jedoch nicht auf Karten auswirken, die vor diesem Patch erstellt wurden.
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Die Spielvariante "Benutzerdefiniert" wird nun nicht länger automatisch eingeschlossen, wenn andere Nichtstandardvarianten definiert sind.
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Bei Heileffekten wurde die maximale Regenerationsrate der Vitalwerte erhöht.

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Battle.net
o

Chat-Fenster verschwinden nicht länger, wenn man ein Mehrspielerspiel oder eine Kampagnenmission verlässt.
o

Es wurde ein Fehler behoben, bei dem Spieler noch immer Benachrichtigungen erhielten, obwohl ihr Status auf DND stand.

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Eigene Spiele
o

Die Standardspezies in der Spiellobby ist nun wie beabsichtigt "Zufall".
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Spieler können die Lobby und somit die Spiele nun auf 1vs5 einstellen.
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Die Funktionalität der Suche nach Karten wurde verbessert.
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Lobby-Hosts erhalten nun eine Benachrichtigung, wenn eingeladene Spieler eine Einladung ablehnen.
o

Die Lobbys eigener Spieler merken sich nun die Einstellung des Spielmodus.
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Es wurde ein Problem behoben, bei dem die Einstellung auf "Benutzerdefiniert" die Teams standardmäßig in 5vs3 einteilte.
o

Es wurde ein Fehler behoben, wobei benutzererstellte Karten nicht aus der Kartenvorschau heraus gemeldet werden konnten.

*

Gameplay
o

Allgemein
+

Wenn eine Einheit einen Transporter betritt, werden Raketen mit dieser Einheit als Ziel nicht länger ähnliche Einheiten in der Umgebung anvisieren.
+

Gebäude, die während des Baus Schaden erleiden zählen nicht länger zu den verlorenen Gebäuden.
+

Es wurde ein Fehler behoben, bei dem bauende Einheiten, die darauf warteten, dass andere Einheiten ihr Bauzielgebiet verlassen, Einheiten blockierten, die versuchten, eben dieses Gebiet zu verlassen.
+

Es wurde ein Fehler mit der Überprüfung der Inventarfallreichweite behoben.
+

Es wurde ein Fehler behoben, der unter bestimmten Umständen das Erteilen eines Befehls erlaubte, welcher nicht im Befehlsfeld auftauchte.
o

Interface
+

Warteschlangen-Tooltips zeigen jetzt Informationen darüber an, was gerade geschieht.
+

Es wurde ein Fehler behoben, bei dem die Schaltfläche "Zurück" Spieler nicht immer ordnungsgemäß in die Punkteübersicht zurückbrachte.
o

Terraner
+

Space-Marines, die in mehreren Kasernen ausgebildet werden, bevorzugen nun Kasernen mit Reaktoren gegenüber Kasernen mit Tech-Labor oder ohne Anbau.
+

WBFs betreten nun die nächstgelegene Kommandozentrale, wenn mehrere in Reichweite sind.
o

Zerg
+

Kriecher verschwindet nun ordnungsgemäß, wenn von der K.I. gesteuerte Brutstätten, Baue oder Schwarmstöcke zerstört werden.

*

Editor von StarCraft II
o

Das Ereignis "Spieler verlässt Spiel" wird nun ausgelöst, wenn ein Spieler das Spiel verlässt oder besiegt wird oder gewinnt.
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Der Fortschrittsbalken im Ladebildschirm funktioniert nun, wenn der Ladebildschirmtyp "Standard" (Melee) verwendet wird.
o

"Dokument testen" funktioniert nun ordnungsgemäß bei Karten mit nur vom Battle.net abhängigen Abhängigkeiten.
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Die Veröffentlichung einer neuen Datei mit der Einstellung einer großen Revision setzt die Version des Dokuments nun ordnungsgemäß auf 1.0.
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Der Veröffentlichungsdialog speichert nun ordnungsgemäß die Einstellung von "Echten Namen anzeigen" aus vorangegangenen Veröffentlichungen.
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Die Dateivorschau zeigt nun den echten Namen des Autors an, wenn diese Option während der Veröffentlichung eingestellt war.
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Das Importierungsmodul ermöglicht nun den Import einer überschreibenden Assets.txt-Datei.
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Das Rückgängigmachen der Modifikation eines Terrainobjektes macht nun auch damit zusammenhängende Terrainveränderungen rückgängig.
o

Der Editor zeigt nun Dokumenttexte einer anderen Sprachversion an, falls für die aktive Sprachversion kein Text existiert.
o

Beim Kopieren eines Punktes mit benutzerdefinierten Modellen wird das Modell am eingefügten Punkt ordnungsgemäß angezeigt.
o

Es ist nicht länger möglich, mehrere Standardspielvarianten im Spielvariantendialog zu haben.
o

Die Symbolunterstützung für Attribut- und Variantendefinitionen wurde entfernt, da Battle.net diese nicht anzeigt.
o

Es wurde ein Fehler bezüglich ungültiger Kartengrenzen beim Erstellen von Karten der Größe 32x32 behoben.
o

Es wurde ein Fehler bezüglich schwacher Leistung im Terrain-Editor behoben, wenn Scroll-Leisten sichtbar waren.
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Es wurde ein Fehler bezüglich Drag-and-Drop bei deaktivierter Verfolgung im Auslöser-Editor behoben.
o

Es wurde ein Fehler behoben, der zum Absturz führte, wenn mehrere Einheitenformen zu viele Fähigkeiten hatten.
o

Es wurde ein Fehler bezüglich temporärer Veröffentlichungsnamen im Veröffentlichungsdialog behoben, wenn der Originalname noch überprüft wurde.
o

Es wurde ein Fehler mit dem Auslöser "Einheit manipuliert Inventar" behoben.
o

Zu starke Verzögerungen auf manchen Systemen bei der Speicherung von Dateien unter Verwendung der Option "Kleinere Dateien" und beim Veröffentlichen von gesperrten Dateien wurden behoben.
o

Fehler in der Vorschauansicht der Terrain-Editorpalette wurden behoben.
o

Leistungsprobleme im Terrain-Editor beim Modifizieren von Terrain mit vielen Straßenkacheln auf der Karte wurden behoben.
o

Die Anzeige der Variablen im Debug-Fenster für Auslöser wurde korrigiert.
o

Das generierte Skript für eingebaute Attributwerte, auf welche nicht ordnungsgemäß zugegriffen werden konnte, wurde korrigiert.
o

Es wurde ein Fehler in der Aktionsliste behoben, wenn eine Aktion in einem benutzerdefinierten Skript ohne aktivierte Unteransichten modifiziert wurde.
o

Das Laden der Kartenabhängigkeitsdaten wurde korrigiert.
o

Es wurde ein Fehler behoben, der durch das Laden komplexer Datenbankdateien eine Trennung des Clients vom Battle.net verursachte.

*

Technische Probleme
o

Es wurde ein Fehler behoben, bei dem das Ausstöpseln von Kopfhörern dazu führen konnte, dass das Spiel einfriert.
o

Es wurde ein Problem behoben, bei dem XP-Systeme mit aktivierten Unicode-Zeichen Spieler davon abhalten konnten, ein Mehrspielerspiel zu starten.

*

Lokalisierung
o

Der Anzeigetext der Soundoptionen für 5.1- und 7.1-Surroundsound wurde korrigiert.
o

Die Tooltips der Upgrades von Zerg-Fernkampfbodeneinheiten wurden präzisiert.
o

Editor
+

Kontextuelle Unstimmigkeiten sowie Beschreibungen von Editorelementen wurden korrigiert.
+

Überlappungen und abgeschnittene Texte im Benutzerinterface wurden korrigiert.
+

Die Übersetzungen im Editor werden auch zukünftig weiter überarbeitet werden. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess.
o

Es wurden kleinere Fehler in der Kampagne, im Mehrspielermodus, im Editor und im Battle.net-Interface behoben.

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Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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WLAN-Mitschnitte: US-Bundesstaaten verbünden sich gegen Google

Auch in den USA weht dem Internetkonzern Google wegen seiner Daten-Sammelwut ein scharfer Wind entgegen. Mehrere US-Bundesstaaten wollen gemeinsam herausfinden, inwieweit das Unternehmen mit der Aufzeichnung von ungesicherten WLAN-Verbindungen gegen Gesetze verstoßen hat. Auch wollen sie sicherstellen, dass sich Derartiges nicht wiederholt.

quelle : welt.de

via abzocknews.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

…..

…..

In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Googles WLAN-Mitschnitte: Löschen und aufbewahren?

Der deutschen Forderung an Google, die im Rahmen von Streetview “versehentlich” mitgeschnittenen Daten aus ungesicherten WLANs aufzubewahren, haben sich sechs weitere europäische Staaten angeschlossen. Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und die Schweiz wollen sich die Möglichkeit offenhalten, die Daten inspizieren zu können. Demgegenüber haben sich Dänemark und Österreich der Haltung Irlands angeschlossen und Google zur Löschung der Daten aufgefordert. Die irischen Daten waren als erste schon vor Tagen unter Aufsicht gelöscht worde

Nicht nur Google ist angesichts der unterschiedlichen Meinungen verunsichert, auch einzelne Staaten beziehungsweise deren Repräsentanten sind noch unsicher, wie sie mit den Daten umgehen sollen. Laut Google gebe es sogar einen Staat, der zuerst die Löschung der Daten verlangte, nun aber sich zur Erhaltung derselben umentschieden habe. Deshalb werde man die Daten der Staaten aufbewahren, die nicht explizit die Löschung verlangten.

quelle : heise.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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