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Wasserzähler:BGH entscheidet zugunsten der Vermieter

Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um nicht geeichte Wasserzähler die Vermieterrechte gestärkt. Ist die Eichfrist eines Geräts abgelaufen, müssen die Immobilieneigentürmer etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Anzeige während des Ablesezeitraums richtig funktionierte. Das entschied der BGH in einem Urteil am Mittwoch (Az. VIII ZR 112/10)

Quelle : focus.de

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Mängel in der Wohnung:BGH urteilt vermieterfreundlich

Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.

Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)

Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.

Quelle : n-tv.de

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Achtung, Schnäppchen!

Polizei und Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Internet-Abzocke: Betrüger fälschen Angebote von seriösen Immobilienportalen und bieten teure Wohnungen vermeintlich billig an – gegen Vorkasse. Wer zahlt, sieht das Geld nicht wieder.

Das Angebot klang verlockend: “Sonnige Vier-Zimmer-Wohnung im schönen Stadtteil Alsterdorf, 100 Quadratmeter Wohnfläche – für 105 000 Euro zu verkaufen.”

“Ein Schnäppchen”, dachte Yvonne T., die schon seit Längerem nach einer Eigentumswohnung suchte. Weil das Angebot mit zehn Fotos und genauer Adresse auf den Seiten eines seriösen Immobilienportals stand, schöpfte die Interessentin zunächst keinen Verdacht. Per Mausklick forderte sie weitere Informationen an. Die kamen postwendend aus Großbritannien, in etwas holprigem Englisch. Unter der E-Mail-Adresse balerescos@googlemail.com teilte der Absender mit, sein Arbeitgeber sei von Hamburg nach London gezogen. London sei aber sehr teuer, deswegen müsse er leider seine Wohnung in Alsterdorf schnell verkaufen. “Falls Sie an einer Besichtigung interessiert sind, kontaktieren Sie bitte die Firma Rent.com.”

quelle und voller Bericht : welt.de

via abzocknews.de

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