Schlagwort-Archive: WPA

Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

Share

WLAN: WPA-Verschlüsselung in 1 Minute geknackt

Informatikern aus Japan ist es gelungen, die verbreitete Wi-Fi Protected Access (WPA)-Verschlüsselung binnen einer Minute zu knacken. Das berichtete das US-Magazin ‘NetworkWorld‘.

Nach Angaben der beiden Forscher Toshihiro Ohigashi von der Universität Hiroshima und Masakatu Morii von der Universität Kobe bezieht sich der Hack allerdings nur auf die ursprüngliche, aber noch immer weit verbreitete Form der WPA-Verschlüsselung, bei der der Temporal Key Integrity Protocol (TKIP)-Algorithmus zum Einsatz kommt.

Neuere Varianten, die auf den Advanced Encryption Standard (AES) zurückgreifen, sowie WPA 2 sind nicht betroffen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share