Derzeit erhalten zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Mahnungen der Firmen ICon-tent GmbH und der OPM-Media, die von der Deutschen Zentral Inkasso verschickt werden. Angeblich haben sie im Internet auf den Seiten www.outlets.de bzw. www.drive2you.de eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen und die Grundforderung in Höhe von 96 Euro nicht bezahlt.
Quelle : verbraucherzentrale-rlp.de
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www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen – Die mit dem Frankfurter Kreisel verbundene IContent GmbH des Tomas Franko muss die Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen. Vorangegangen war, dass die Firma einen gültigen Vertragsabschluss auf Outlets.de behauptete und trotz Einrede der Gemahnten nicht davon abrücken wollte, sondern einen SCHUFA-Eintrag der nunmehr strittigen Forderung androhte.
Quelle: Fastix.Blogspot.com / Zum Artikel
Via: BooCompany.com [abzocknews.de]
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