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Vorwahl 01011: Ventelo zockt ab

Böse Falle für Call-by-Call-Telefonierer: Die 01011 telecom, eine Tochter von Ventelo, verkauft Gespräche zum Mondtarif. Schon eine Sekunde ins deutsche Funknetz kostet rund 1,80 Euro. Die teure Vorwahl zielt offenbar auf Vertipper. Unter 010011 gibt es nämlich günstige Gespräche ins Funknetz. Wer eine Null vergisst, landet beim Mondpreis von Ventelo. test.de klärt auf.

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test warnt vor dubiosen Inkassoforderungen

Inkassobüros verschicken bundesweit böse Briefe. So will zum Beispiel Sauer & Söhne eiligst 162,98 Euro eintreiben, für welche Leistungen wird aber nicht gesagt. Manche Verbraucher bekommen solche Drohbriefe gleich mehrfach: Epsilon Inkasso will 116,45 Euro für eine „Fa. Automobilservice“, Czech Media 90 Euro für einen Telefonservice, Media Inkasso 107,90 Euro für Gewinnspiele.

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Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

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Tchibo-Haus: Kostenfallen drohen

Das massive Einfamilienhaus, das Tchibo von der Baufirma Heinz von Heiden anbietet, wird schnell zur Kostenfalle. Das sogenannte „Energie-Konzepthaus“ basiert auf einem abenteuerlichen Energiekonzept, von dem nicht klar ist, ob es überall umzusetzen ist. Welche Fenster, Türen, Treppen, Dachziegel, Sanitär- und Elektroausstattung es haben wird, wird erst nach Vertragsabschluss klar.

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Abofallen: Kein Konto für Abzocker

Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbeitet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).

Quelle : test.de

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Online-Nepp: Anklage wegen Kostenfalle

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.

Quelle : test.de

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Abzocke per App: Von einer kleinen Spielerei böse hereingelegt

Apps gehören zu den Hauptattraktionen von Smartphones wie dem iPhone oder Handys mit Android-Betriebssystem. Die kleinen Programme erweitern den Funktionsumfang moderner Handys und sorgen für allerlei Zeitvertreib. Doch sie ermöglichen auch eine neue Abzockmasche. Manche Gratis-Apps finanzieren sich durch Werbung. Es gibt unseriöse Anbieter, die dieses an sich legitime Geschäftsmodell missbrauchen. Tippt ein Nutzer versehentlich oder aus Neugier auf das Werbebanner eines solchen Anbieters, behandelt der das einfach als den Abschluss eines Abovertrags. Anders als bei ähnlichen Abofallen im Internet schicken die App-Abzocker ihren Opfern nicht selbst eine Rechnung, sondern rechnen über den Mobilfunkanbieter ab. Der treibt die unberechtigte Forderung dann per Handyrechnung ein.

Quelle : test.de

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Abofallen im Internet: Niemand muss zahlen

Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.

So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?

Quelle : test.de

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Mahnverfahren: Nichts bezahlen

Abzocker bedrängen Verbraucher oft mit ungerecht­fertigten Mahn­schreiben. Die Masche dahinter: Sie verunsichern Menschen und machen sie so lange mürbe, bis sie schließlich zahlen. Doch das sollte niemand tun, der von Abzockern Post bekommt. Finanztest sagt, wie sich Belästigte am besten wehren und wann sie unbedingt Widerspruch einlegen müssen.

quelle und weitere Informationen : test.de

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test Warnt bei Premium-SMS [Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet]

Abofallen bei Premium-SMS

Die Stiftung Warentest warnt in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test vor dem leichtfertigen Herunterladen von Klingeltönen und Bildern. Oft wird den Nutzern ein kostenpflichtiges Abonnement untergeschoben, obwohl der Dienst mit Gratis beworben wird.

Kleine Beträge per Handy bezahlen, das geht mit Premium-SMS. Doch einige Anbieter stellen böse Fallen. Zum Beispiel bewirbt die Buongiorno GmbH Klingeltöne und Bilderchen: „Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS.“ Doch wer sich darauf verlässt, findet plötzlich auf der Handyrechnung Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage. Im Kleingedruckten steht, das sei ein kostenpflichtiges Abo.

Wir meinen: Es ist Abzocke, mit „Gratis“ zu werben und mit „Du“ auf Minderjährige zu zielen, aber kleingedruckt Kosten zu verstecken. Juristisch ist das kaum haltbar: Für einen Vertrag ist Bedingung, dass der Preis klar genannt wird. Doch wer hereingefallen ist, erhält kaum Hilfe. Die Bundesnetzagentur will den Fall prüfen – nachdem wir nachhakten. Und die Handyprovider winken ab: Sie würden nur die Leitung stellen. Immerhin erklärte Vodafone, zwischen Kunden und Firma zu vermitteln.

Tipp: Es gibt Dutzende solcher Abzockfirmen. Wer sich wehren will, kann die Handyrechnung vom Konto zurückbuchen, das Abogeld abziehen und nur den Rest überweisen. Die Handyprovider drohen  dann, ein Mahnverfahren einzuleiten. Doch bisher haben drei Amtsgerichte entschieden, dass ihnen kein Geld zusteht: AG Aachen, Az. 81 C 629/03, AG Wandsbek, Az. 713a C 256/05, AG Düsseldorf, Az. 52 C 3772/05.

Quelle: Test.de

[antiabzockenet]

Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet

Buongiorno hat nach der Kritik durch test die Seite verändert und insbesondere das Wort „Gratis“ herausgenommen. Doch auch die umgestaltete Seite bietet nach unserer Ansicht keinen ausreichend transparenten Preishinweis.

Quelle: Test.de

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