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Vorsicht bei umstrittenen Online-Bezahldiensten

Vorsicht bei umstrittenen Online-Bezahldiensten

In der aktuellen Ausgabe des Heftes Finanztest weist die Stiftung Warentest auf eine Warnung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) hin.

Sofortüberweisung.de ist umstritten

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute, warnt vor dem Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de. Auf Anfrage von Finanztest erklärte der ZKA, mit der Nutzung des Dienstes würden Kunden gegen die Geschäftsbedingungen ihrer Bank verstoßen. Es sei fraglich, wer im Fall eines Missbrauchs haftet.

Wer mit sofortüberweisung.de bezahlt, gibt seine geheimen Daten (Pin und Tan) nicht auf den Seiten der eigenen Bank ein, sondern schreibt sie in ein Formular des Bezahldienstes, der sie zur Bank leitet. Theoretisch könnte der Bezahldienst die Daten also ausspähen.

Sofortüberweisung.de arbeitet allerdings seit etwa drei Jahren, ohne dass Missbrauchsfälle bekanntgeworden sind. Nach Unternehmensangaben kann mit dem System bei etwa 10 000 Unternehmen bezahlt werden, darunter Dell, Conrad und die Fluglinie KLM. Bei Kunden wird der Dienst immer beliebter. Er ist kostenlos und funktioniert mit Konten fast jeder Bank.

Nach einem ähnlichen Prinzip arbeitet seit Jahren auch ein Bezahldienst der Telekom („t-pay online Überweisung“). Wie es um die Haftung steht, wenn Kunden diese Dienste nutzen, wollen die Kreditinstitute aber nicht klar sagen. Finanztest hat bei einigen nachgefragt, ob Kunden die Schäden im Missbrauchsfall allein zahlen müssen, wenn sie einen der umstrittenen Bezahldienste nutzen. Klare Antworten waren Mangelware.

Tipp: Fragen Sie vor Nutzung eines solchen Bezahldienstes Ihre Bank, wer für Missbrauch haftet. Machen Sie sich vor Transaktionen im Internet immer klar, dass Betrüger mit Pin und Tan Ihr Konto plündern können.

Quelle: Finanztest

[antiabzockenet]

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Stiftung Warentest: Zehn Onlineshops im Test

Die ‘Stiftung Warentest‘ hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift “Test” (12/2009) zehn Onlineshops am Beispiel des Kaufs von Fernsehgeräten getestet. Bei diesem Test wurden verschiedene Aspekte genauer betrachtet.

Unter anderem wollte man wissen, wie die Rücknahme der Ware funktioniert und wie gut die Webseiten der Online-Händler gestaltet sind. Überdies war die Lieferzeit der Flachbildfernseher bei diesem Test relevant. Die Gesamtnote “gut” erhielten Computeruniverse (2,0), der T-Online-Shop (2,2) und Cyberport (2,4). Auf dem vierten Platz findet sich der US-amerikanische Online-Einzelhändler Amazon mit einer Bewertung von 2,7 ein.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

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Postbank sperrt freien Finanzberatern Zugriff auf Kontodaten

Die Postbank hat auf die von der Stiftung Warentest erhobenen Vorwürfe eines systematischen Datenmissbrauchs durch freie Finanzberater reagiert und sperrt den Vertretern zumindest vorläufig den Zugriff auf Millionen von Kundenkonten. Der Zugriff werde vorsorglich verwehrt, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage mit der zuständigen Datenschutzstelle herbeigeführt sei, sagte ein Postbank-Sprecher am Dienstag in Bonn.

Die Stiftung Warentest hatte am Vortag berichtet, die Postbank gewähre rund 4000 freien Handelsvertretern der Postbank Finanzberatung AG detaillierten Einblick in die Girokonten ihrer Kunden, auch ohne deren Einwilligung. Die freien Mitarbeiter könnten nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat — sie hätten Einsicht in alle Kontobewegungen, hieß es.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

quelle : www.test.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Online-Nepp abwehren – Gewusst wie

finanztest 06/2009

Mit Internetseiten wie www.opendownload.de oder www.rezepte-ideen.de locken Abzocker Verbraucher in die Onlinefalle. Sie werben mit vermeintlich kostenloser Software oder Rezepten und verstecken den Hinweis auf die Kosten im Kleingedruckten. So wehren Sie sich, wenn Sie in die Falle getappt sind und zahlen sollen.

Quelle: test.de Zum voellen Artikel und Test hier klicken

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