Heute gingen zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Ihnen wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sogenannter “Trojaner” befindet.
Das Viren per Mail versendet werden ist nicht wirklich neu, jetzt aber versucht man es ueber Mail Provider wo man wirklich das Mailfach kostenpflichtig Erweitern kann, und das ist schon Fatal, denn so etwas Suggeriert ja schon eine Art Richtigkeit wo dann Sicher viele direkt nachschauen wollen und dann den Virus starten.
In der Mail steht Folgendes :
Sehr geehrte(r) xxxx,
Sie haben sich für unseren Mail Upgrade angemeldet und wir sind stolz drauf Sie als unseren neuen Member zu begrüssen
Sie können jetzt bis zu 600 Mitteilungen pro Monat gebührenfrei versenden und Ihr Speicherplatz erweitert sich um 15 Gigabyte.
322,19 Euro für Mitgliedsbeitrag werden Ihnen ein Mal in 12 Monate im Voraus von Ihrem Bankkonto entzogen.
xxxxx Entnehmen Sie die Zahlungsdetails bitte dem Anhang, dort finden Sie auch die Erläuterung für Ihre 2 Wochen Kündigungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support
Im Anhang befindet sich die Datei Rechnung.zip wo dann die Datei Rechung.exe liegt, diese sollte man auf keinen fall ausfuehren oder versuchen zu Starten !
Die Email ist angeblich von einem bertram@janeinteriors.com oder auch nafty@btlink.net, der Trojaner nennt sich bei Kaspersky “Trojan.win32.inject.eavr”
Wie immer gilt : Niemals Emails bzw. deren Anhang oeffnen von unbekannten absendern, das Antiviren Programm ruhig ueber die Emails mehrmals laufen lassen ggf. auch den Anhang abgesichert auf die Festplatte Installieren und hier mal Hochladen lassen : virustotal.com dort wird die Datei dann durch mehre Antiviren Engines geprueft, stellt natuerlich auch keinen 100% Schutz da, aber man kann per Ausschlussverfahren dann doch entscheiden ob man den Anhang oeffnen, hier mal das Ergebnis, des Anhangs in der Email : Klicke hier um die Analyse Details zu sehen.
Also die Email bzw. dessen Anhang sollte niemand oeffnen, sondern ruhig in den Mail Papierkorb schieben und diesen dann loeschen.
Vielen Dank an die weiteren Hinweise und Mail Adressen ueber die der Virus versendet wurde 🙂
Die Antivirenexperten von Trend Micro haben einen Lösegeld-Trojaner entdeckt, der den Boot-Vorgang blockiert. Anders als der in Deutschland weit verbreitete BKA-Trojaner nistet er sich dazu im Master Boot Record (MBR) ein. Anschließend führt der Schädling einen Neustart durch und fordert den Nutzer auf, ein Lösegeld in Höhe von 920 Hrywnja (ukrainische Währung, umgerechnet rund 90 Euro) über den Zahlungsdienstleister QIWI an die Erpresser zu zahlen.
BETRUG Polizei warnt ältere Bürger / Anrufwelle in Rhein-Neckar
Eine Frau ruft an, am liebsten bei Älteren, und weist auf Spielschulden hin. Diese nicht näher konkretisierten Schulden sollen angeblich durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben werden. Die Unbekannte offeriert dann ein Ablösungsangebot, das per Nachnahme geschickt und gegen Zahlung von 119 Euro bei der Post abgeholt werden soll. Falls die Angerufenen dies dann tun, fallen sie auf einen Abo-Betrug mit weiteren Kosten herein, denn durch die Auslösung der Nachnahme haben sie einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen.
Beim Wort kostenlos werden viele Verbraucher unvorsichtig. Im Internet scheint die Fülle an Software, Unterhaltungsangeboten, Tipps oder Rezepten, die gratis zu haben sind, unerschöpflich zu sein. Doch oft verstecken windige Geschäftemacher Zahlungsverpflichtungen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Eine neue Schad-Software, die sich offenbar erst seit heute Morgen in Umlauf befindet, gaukelt Nutzern vor, dass ihr System wegen der Verletzung von Urheberrechten gesperrt wurde. Gegen Zahlung einer Gebühr verspricht man den Rechner wieder für die Nutzung freizugeben.
Die Sperrung des Rechners erfolgte laut den Angaben der Malware durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese sicherten allerdings glaubhaft zu, nichts mit der Sache zu tun zu haben.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist das nicht wirklich, den der BKA Virus macht (leider kann man ja immer noch nicht schreiben machte da dieser noch sehr verbreitet ist in gaengigen Versionen) genau das selbe hier geht es dann auch um einen Euro Betrag (anfaenglich 100 €) verlangen, siehe dazu auch “Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus“mehr zum BKA virus in unserer Suche : HIER
Dannach gab es auch noch kurzzetig die BKA Virus in der GEMA Variante, was aber wohl nicht so viel erfolg brachte so das man wieder sich dem BKA Virus dann gewidmet hatte ( Siehe dazu unseren Artikel “Internet-Betrüger geben sich als Polizei & GEMA aus“), alleine am 15.03.2012 gingen bei der Polizei Kreis Kleve Geldern 450 Anrufe wegen des BKA Virus ein.
Nun scheint man nun doch nach dem die Internet Welt wachsam ist und kein Geld bei dem Auftauchen des BKA Bildschirms locker macht, umschwenken und nennt das Kind nun anders, was fuer die Macher des Virus viel versprechend sein soll.
Der Virus konnte sich sehr gut ueber Soziale Netzwerke wie Facebook und Co verbreiten eben so ueber Email Spam und Webseiten die Lücken aufgewiesen hatten.
Halten wir Fest : Diese Nachricht ist nicht von der GVU, BKA oder von der GEMA !
Zahlen sie hier kein Geld, den niemand wird hier um den PC freizuschalten bei einer solchen Straftat 50 €Kassieren und schon gar nicht ueber irgend welche Paysafecards oder aehnlichem, erstatten Sie Anzeige !
Die Entwickler von Remove Fake Antivirus haben ein Werkzeug auf den Weg gebracht, mit dem sich zahlreiche so genannte Scareware-Schadprogramme von Systemen mit Windows-Betriebssystemen entfernen lassen.
Nach einer Infektion mit Scareware gibt diese Art der Schadprogramme vor, zahlreiche Infektionen auf den jeweiligen Systemen gefunden zu haben. Zugleich wird angepriesen, dass diese Anwendung gegen eine entsprechende Bezahlung für Abhilfe sorgen kann.
Gestern fiel ein weiteres Urteil im Fall Kino.to. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Dennis B. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.
Dennis B. war nach den Erkenntnissen der Ermittler der aktivste Uploader bei Kino.to. Ihm warf die Anklage vor, gegen Bezahlung insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei handelte es sich zum größten Teil um TV-Serien, im geringen Umfang aber auch um Kinofilme.
Für diese Tätigkeit habe der Angeklagte in der Zeit vom Juli 2009 bis Juni 2011 insgesamt 12.714 Euro erhalten. Gemessen an der großen Zahl der Einzelstraftaten, betonte der Generalstaatsanwalt, habe er mit 10 Cent pro Upload sehr wenig verdient. Der erzielte Gewinn sei sogar von jeder legalen Rechteverwertung meilenweit entfernt. Dennis B. sei somit im Grunde genommen Lohnarbeiter gewesen, während der Hauptadministrator jährlich im sechststelligen und der eigentliche Betreiber sogar im Millionenbereich verdient habe. Auch der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als “Wasserträger” im System Kino.to.
Der rumänische Staat hat Teile des vor dem Aus stehenden Werkes des finnischen Herstellers Nokia beschlagnahmt. Wie das Nachrichtenportal ‘Punkto.ro’ berichtet, habe das Unternehmen Steuerschulden in Höhe von zehn Millionen Dollar angehäuft.
Laut Punkto.ro hat der rumänische Fiskus heute Morgen die Nokia-Werkhallen in Jucu im Landeskreis Cluj/Klausenburg zum Teil sichergestellt. Grund sei ein Steuer-Rückstand des finnischen Handy-Herstellers in Höhe von umgerechnet rund 7,4 Millionen Euro.
Die Seite zitiert die rumänische Steuerbehörde ANAF (“National Agency for Fiscal Administration”): Demnach handelt es sich dabei um Zahlungsrückstände, “die infolge der Verletzung der Zoll- und sonstigen gültigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen” entstanden seien.
Gegenüber dem Nachrichtensender “Realitatea” erklärte Sorin Blejnar, Chef der Finanzbehörde, dass die ANAF rechtlich zu Sicherstellungen dieser Art berechtigt sei, sobald der Verdacht bestehe, dass ein Unternehmen mit rückständigen Zollgebühren Vermögensgegenstände veräußern könnte. Weil Nokia sich derzeit aus Rumänien bzw. Jucu zurückziehe, handle es sich nun um eine Präventivmaßnahme. Der rumänische Staat wolle so sicherstellen, dass Nokia auch wirklich alle Schulden bezahle.