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Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Aus Böhmen kommt die Musik und dubiose Inkassopost –
Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Czech Media Factoring benannte sich vielmehr kurzerhand erneut um und nennt sich jetzt Bohemia Factoring. Denn zu viele Verbraucher brachten mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung und ignorierten die unberechtigten Zahlungsaufforderungen. Die dubiose Firma gibt eine Postfachadresse in Fulda und eine Postanschrift im tschechischen Plzen an. Dies ist nicht die erste Namensänderung: TRC Telemedia, MB Direct Phone, Roxborough Management, Pepper United hieß das “Unternehmen” in den letzten zwei Jahren.

Das Vorgehen hat sich mit dem neuen Namen allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm unterstellt, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür dient die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt Bohemia Factoring durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.

Wir raten nach wie vor jedem Verbraucher dazu, diese Fälle zur Strafanzeige bei der Polizei zu bringen und die Forderung nicht zu begleichen. In keinem der uns vorliegenden Fälle ist es zu einem Vertragsschluss gekommen. Das einzig spannende an diesen Fällen ist also nur, wie diese Firma wohl als nächstes heißen mag.”

Hierzu stehen den Verbrauchern die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Internet-Überwachung: Neues Internet-Protokoll erschwert anonymes Surfen

Für jedes internetfähige Gerät eine statische, eindeutige Kennung – das neue Internet-Protokoll macht das möglich. IPv6 könnte so das Ende des anonymen Surfens bedeuten, fürchten einige Kritiker. Wie schlimm es wird, hängt von Providern, Programmierern und Kunden ab.

Nun kommen sie wirklich, die neuen Adressen für alle übers Internet-Protokoll vernetzten Geräte. Die Deutsche Telekom will zum Beispiel bis Ende 2011 alle DSL-Anschlüsse auf Doppelbetrieb des aktuellen (IPv4) und des neuen (IPv6) Protokolls umstellen. Was das bringt? Immer mehr Geräte verschicken über das Internet-Protokoll Daten (Smartphones, Tablets, ein paar Autos). Adressiert werden die Daten immer mit einer IP-Adresse – die muss zu diesem Zeitpunkt einmalig sein, damit die Daten ankommen.

Deshalb müssen die Anbieter bei der IP-Adressvergabe inzwischen tricksen, um einen Engpass zu verhindern. Mit der Adressschwemme dank IPv6 wird die Trickserei überflüssig, es wird so viele mögliche IP-Adressen geben, dass man jedes Gerät jahrelang mit derselben Adresse ausweisen kann.

Quelle : spiegel.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet “Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen” ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info”.

Quelle des zitates : rechtsanwalt-giese.de

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen

Da komme ich doch gerade von der Arbeit, optimere gerade noch eine Datenbank und rufe dabei meine Emils ab und bekomme doch fast einen Schreck da steht doch glatt im Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”, verdammt laeuft hier etwa ueber meinen Servern was ab wo von ich nichts weiss, eine sicherheitsluecke ? die zum spammen ausgenutzt wird ? oder eine ddos Attacke wird mit einen meiner Server ausgeloest bzw. ist bestand eines botnetzes ?
Aber was hat Videorama mit Musik zu tuen ?

Schwer Atmen oeffne ich die Email die den Absender Namen giese@rechtsanwalt-giese.info traegt, und merke weiter erschrocken das hier noch 3 Weitere Emails mit dem Betreff und der Email Adresse im Postflach Flattern.

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

p2p ? Moment das nutze ich doch nicht mehr nach dem aerger von open Office download was gar nicht open Office war, also jemand in meinem Netzwerk ?
Moment das kann ja nicht das Netzwerk ist ja nur fuer die Raeumlichkeiten, und da kommt keiner Ran ausser ich, also WLAN gekappter ? Kann ja auch nicht WLAN ist hier immer abgeschaltet,
aber Moment mal was sehe ich da in der Geoffneten Email ?

Da faellt mir doch die damalige abzock Masche mit der Grevenreuth AG ein, die in Wirklichkeit ein fake war, und lese die Emails weiter :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 435/39 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 129.xxxx ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 12

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 22

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

:8O:

Die 2. Mail das selbe genau zur selben Sekunde abgesendet, die 3 mail sieht dann so aus :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 369 Js 303/24 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 188.xx.x.x ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 15

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 20

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Zu mal die eine IP ist aus Frankreich die dort oben angeblich von mir in Nutzung sein soll und die andere aus West Virginia, und ich war sicher nicht in den Laendern 😉

Auch interessant das die Antwort Adresse aber eine ganz andere ist als die giese@rechtsanwalt-giese.info naemlich Return-Path:
Message-ID: <696212041.19257137012037@rocketalumni.com>
Received: from 173.193.223.133-static.reverse.softlayer.com (unknown [117.193.155.165])

Halten wir also kurz fest, diese Mail kann man getrost in den Muell schieben, zu mal wenn man so oder so nichts gemacht hat, natuerlich sollte man sich immer vergewissern ob die Netzwerke, Server abgesichert sind, aber zahlen drehe gibt es natuerlich auch bei Anwaelten so das man ggf. unberechtigt eine Abmahnung bekommt, aber diese Mail ist einfach nur ein Fake um an Geld zu kommen.

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Netzneutralität in Gefahr: Kabelanbieter wollen Geld

Die Debatte über die sogenannte Netzneutralität wird hitziger. Während die deutschen Kabelbetreiber eine Kostenbeteiligung von Youtube & Co. will, fordert eine Initiative die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in Deutschland. In den USA geraten unterdessen Google und Facebook aneinander.

Unternehmen, die massiv vom Internet profitieren, sollten sich auch an den Netzkosten beteiligen, sagt der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Kabelnetzbetreiber, Peter Charissé. “Das sind vor allem die Videoanbieter wie Youtube.” Der Verband forciert damit die Debatte über die Netzneutralität – dieses Prinzip sieht einen gleichberechtigten Transport aller Daten im Internet vor. Diese Diskussion komme zum richtigen Zeitpunkt, sagte Charissé. “Wir sind in der gleichen Situation wie die Telekom und viele andere Anbieter, dass wir immer mehr investieren in die Netze.”

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Opera 10.54 schließt kritische Sicherheitslücken

Opera hat Version 10.54 seines Browsers vorgelegt, um vier Sicherheitslücken zu schließen, von denen der Hersteller eine als extrem gefährlich und eine weitere als hoch gefährlich einstuft. Details dazu will das norwegische Unternehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen, um seine Anwender so lange zu schützen, bis der Großteil auf die neue Version gewechselt ist. Opera empfiehlt, das Update so schnell wie möglich durchzuführen.

Quelle : heise.de

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Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”.
Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag – ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft – geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt.
Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Wichtig zu wissen:

  • Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.

  • Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.

  • Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann …hier heruntergeladen werden.

  • Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

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