Nach dem Bundesjustizministerium hat inzwischen auch das Innenressort die Forderung aus der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der sofortigen Einführung von Blockaden für Kinderporno-Webseiten zurückgewiesen. Von einem zeitlich befristeten “Nichtanwendungs-Erlass” für Teile des Zugangserschwerungsgesetzes könne keine Rede sein, betonte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Das Gesetz selbst schreibe zunächst den Grundsatz “Löschen statt Sperren” vor. Die Aufnahme in eine zentrale Filterliste und die damit verknüpfte Sperrung sei nur zulässig, wenn andere Maßnahmen, durch die ein Angebot gelöscht werden soll, nicht Erfolg versprechend seien.
Belastbare Aussagen zu den Erfolgen der laufenden Löschanstrengungen ließen sich erst treffen, wenn die Bundesregierung den Evaluierungsbericht vorgelegt habe, erklärte der Sprecher weiter. Die Frage, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierungsjahr abläuft, werde derzeit noch mit dem Justizressort besprochen.
Quelle : heise.de