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BGH bekräftigt Verantwortung von Foren-Betreibern

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. “Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen”, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid aber.

“Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen”, fuhr er fort. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.”

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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