Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
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Der Datenschutzaktivist Max Schrems konnte sich auch in zweiter Instanz nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook erheben zu können. Das Oberandesgericht (OLG) in Wien meint aber entgegen der Vorinstanz, dass er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann, wie aus einer Mitteilung Schrems’ hervorgeht. Im Juni hatte das Wiener Landgericht sich als nicht zuständig befunden, da Schrems Facebook auch beruflich genutzt hatte.
Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de/Zum Artikel
Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch stellt in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht eine allgemeine Sorglosigkeit im Umgang mit persönlichen Daten fest. Beschwerden gebe es vor allem zu Auskunfteien und Facebook.
Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de /Zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
Die EU-Justizminister wollen sich am Montag in Luxemburg auf die europäische Datenschutzreform einigen. Die Pläne müssen dann noch vom Europaparlament beschlossen werden.
Europas Internet-Nutzer sollen künftig einen besseren Schutz für ihre Daten im Web erhalten. Im Mittelpunkt der europäischen Datenschutzreform, auf die sich die EU-Justizminister am Montag in Luxemburg einigen wollen, steht ein besserer Schutz der Privatsphäre der Bürger im Internet. Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern gleich hohe Standards gelten sollen – bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt.
Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de
Bislang von der Presse erstaunlich wenig kommentiert hat der Bundestag am vergangenen Freitag eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) beschlossen, die einen faustdicken Datenskandal mit sich bringt…
Quelle und vollständiger Bericht: chip.de
Doktortitel24.de verkauft Ehrendoktortitel mit der Abkürzung «h.c.» (honoris causa). Das Unternehmen mit Sitz in Deutschland legt es explizit darauf an, dass die breite Masse diesen Zusatz nicht kennt und mit einem wissenschaftlich erarbeiteten Titel gleichsetzt. Auf der Internetseite heisst es unter anderem: «Die Kennzeichnung ‹h.c.› ist kaum jemandem bekannt. Somit ist die Wirkung zu anderen Titeln identisch.»
Quelle und Vollstaendiger Artikel : srf.ch/Zum Artikel
Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:
Das Landgericht Berlin hat heute 25 Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt, weil sie die Rechte der deutschen Verbraucher unzulässig einschränkten. Aber was heißt das nun für Google-Nutzer?
Quelle und vollständiger Bericht: computerbetrug.de
Facebook hat wieder einmal seine “Datenverwendungsrichtlinien” und seine “Erklärung der Rechte und Pflichten” aktualisiert. Wenig überraschend gehen die Änderung zu Lasten der Nutzer und dass in teils drastischer Art und Weise.
Quelle und vollständiger Bericht: netzpolitik.org
Das Leipziger Online-Unternehmen Unister muss dem sächsischen Datenschutzbeauftragten umfassend Auskunft erteilen. Das teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Der Beschluss (Az:3B470/12), der bereits am 17. Juli erging…
Quelle und vollständiger Bericht: heise.de
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