Wenn die eigenen Kinder von einer dritten Person per Messenger sexuell belästigt werden, kann man sich selbst schnell in einer Situation wiederfinden, in der man sehr akkurat gerichtliche Auflagen zu befolgen hat. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor.
Das Portal Check24 präsentiert sich gegenüber seinen Nutzern als Preisvergleichs-Plattform. Doch zumindest in einigen Geschäftsbereichen spielt es eigentlich eine andere Rolle: Wenn es um Versicherungen geht, handelt es sich um einen Makler, wie nun ein Gericht feststellte.
Microsoft gerät erneut ins Visier von Verbraucherschützern. Die Verbraucherschutzzentrale NRW zieht jetzt gegen den Konzern vor Gericht, weil Nutzer von Windows 10 nach ihrer Meinung nicht ausreichend über den Datenschutz aufgeklärt werden.
Schon vor längerer Zeit wurde das Social Network Facebook rechtskräftig verurteilt, weil seine Geschäftsbedingungen nicht klar und verständlich formuliert waren. Auf das Urteil reagierte das Unternehmen nur halbherzig und soll nun ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe zahlen.
Der YouTuber JuliensBlog wird in seinen nächsten Videos wohl auf seine Wortwahl achten. Wegen Volksverhetzung wurde er nun vor Gericht zu einer Strafe von 15.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Geht eine Beziehung in die Brüche, müssen Partner intime Fotos des jeweiligen anderen löschen, auch wenn sie im Einverständnis entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit das Recht am eigenen Bild konkretisiert.
Jahrelang beschäftigt der Fall um den umtriebigen Internet-Unternehmer Kim Dotcom nun schon die Justiz in Neuseeland. Jetzt entschied das zuständige Gericht – vielleicht etwas überraschend – dass dem Auslieferungs-Ersuchen der USA stattgegeben werden könne.
Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch die ein Schriftformerfordernisfür die Kündigung aufgestellt wurde, aus mehreren Gründen für unwirksam.
Der Datenschutzaktivist Max Schrems konnte sich auch in zweiter Instanz nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook erheben zu können. Das Oberandesgericht (OLG) in Wien meint aber entgegen der Vorinstanz, dass er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann, wie aus einer Mitteilung Schrems’ hervorgeht. Im Juni hatte das Wiener Landgericht sich als nicht zuständig befunden, da Schrems Facebook auch beruflich genutzt hatte.
Der Streit um die Facebook-AGB kommt in Deutschland vor Gericht: 19 Abmahnungen der Verbraucherzentrale hatte das Netzwerk zuvor nicht akzeptiert. Nun reichen die Verbraucherschützer eine Klage ein. .