Quelle und vollstaendiger Artikel : Winfuture.de /Zum Artikel
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Die Verbraucherzentrale in Bad Hersfeld warnt vor einer dreisten Abzocke. Immer wieder erhalten Gewerbetreibende, die sich gerade in das Handelsregister haben eintragen lassen, Rechnungen von dubiosen Anbietern.
Quelle und vollständiger Bericht: hersfelder-zeitung.de
LG Leipzig vom 26.07.2013 (08 O 3495/12)
Das Landgericht Leipzig hat der der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das Angebot nur für gewerbliche Unternehmen gelten solle, wie der Betreiber der Seite behauptet hatte.
Quelle und Vollstaendiger Bericht : vzbv.de / Zum Artikel
Senioren geraten oft ins Visier von Trickbetrügern. Eine dreiste Variante ist so weit in den Sprachgebrauch eingegangen, dass sie jetzt im Duden steht.
Quelle und vollständiger Bericht: n24.de
Seit dem Update auf iOS 7 werben dubiose Anbieter wieder verstärkt mit Jailbreak-Angeboten für iPhones. In der Regel sind das Abzock-Versuche.
Quelle und vollständiger Bericht: heise.de
Die Abzock-Anrufer, die sich als Microsoft-Techniker ausgeben, greifen zu immer aggressiveren Mitteln, um Geld einzutreiben.
Quelle und vollständiger Bericht: heise.de
Einer dreisten Telefon-Betrugsmasche wäre ums Haar eine Frau aus Weizen aufgesessen. Da durchaus davon ausgegangen werden kann, dass die Frau bei weitem nicht die einzige ist, die durch solch einen Betrug geschädigt werden sollte…
Quelle und vollständiger Bericht: badische-zeitung.de
Dazu interessant und lesenswert:
Eine perfide Betrugsmasche, um Menschen zu schröpfen, die eine Verbraucher-Insolvenz angemeldet haben und ohnehin finanziell arg gebeutelt sind, haben sich Betrüger ausgedacht, die sich hinterm „Zentralen Registergericht Kassel (Justizzahlstelle)“ verbergen.
Quelle und vollständiger Bericht: derwesten.de
Das Landgericht Leipzig untersagte nun der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de), Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Das Landgericht Koblenz erklärte die Werbung der Seite web.de der 1&1 Mail & Media GmbH für unzulässig.
Quelle und vollständiger Bericht: vzbv.de
Die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist indes nicht neu. Aber sie kommt mit schöner Regelmäßigkeit wieder. „Immer in den Ferien oder der Weihnachtszeit werden diese Schreiben vermehrt verschickt“, berichtet Heidrun Raven, Rechtsreferentin bei der Industrie- und Handelskammer Essen. Es sei daher anzunehmen, dass Agnes R. derzeit kein Einzelfall ist. In den vergangenen Tagen wurden auch Fälle aus Bochum und Duisburg bekannt.
Quelle und vollständiger Bericht: derwesten.de