Urteil: Drossel-Internettarif braucht klare Kennzeichnung

Wo eine Drossel drinsteckt, muss sie auch klar und deutlich draufstehen: Das entschied das Landgericht München bei einer Klage gegen Kabel Deutschland.

Eine Klausel im Kleingedruckten reicht nicht aus: Sieht ein Internettarif das Drosseln der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vor, muss darauf prominent hingewiesen werden. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Kabel Deutschland entschieden (Az.: 37 O 1267/14)

Quelle und vollstaendiger Artikel :   Heise.de/ Zum Artikel

 

 

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