Der Datenschutzaktivist Max Schrems konnte sich auch in zweiter Instanz nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook erheben zu können. Das Oberandesgericht (OLG) in Wien meint aber entgegen der Vorinstanz, dass er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann, wie aus einer Mitteilung Schrems’ hervorgeht. Im Juni hatte das Wiener Landgericht sich als nicht zuständig befunden, da Schrems Facebook auch beruflich genutzt hatte.
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