Holidaycheck haftet nicht für eine Hotelbewertung auf seiner Internetseite. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden und damit eine Klage der A&O Hotel and Hostels Mitte GmbH in der Berufung abgewiesen. Das Unternehmen wollte Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer verbieten lassen. Das Gericht entschied jedoch, Holidaycheck sei als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten nicht haftbar zu machen. Das Bewertungsportal habe sich die Meinung des Bewerters nicht zu eigen gemacht.
Quelle : Heise.de/Zum Artikel