Es ist nachvollziehbar, was Oliver Stör da in seinem Blog “Störsignale” schreibt. Und bezeichnend für die ungewisse unübersichtliche Rechtslage, in der sich Blogger hierzulande befinden: Drei Anwaltsschreiben, drei Forderungen nach Geld in einem Jahr – aus welchem Grund, das kann man nur erahnen. Urheber- und Persönlichkeitsrechte nennt der (jetzt Ex-)Blogger selbst.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel