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Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollte

BRANDENBURG/HAVEL – Die Hinterbliebenen trauerten noch um den Verstorbenen, als eine sonderliche Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flatterte. 63,12 Euro sollten sie auf das Konto eines gewissen Gerd Mütlich überweisen – als Gegenleistung dafür, dass die persönlichen Daten des Toten in einem sogenannten Bundessterbeanzeiger im Internet veröffentlicht würden. Zu dieser Zahlung seien die Angeschriebenen auf der Grundlage eines neuen Gesetzes des EU-Parlaments verpflichtet, hieß es in dem Schreiben zur Begründung.

Aktiv war Händler M. nur in der Woche vom 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Bereits am 26. Juni warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor „einer besonders skrupellosen Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt“. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte besonders schwere Betrug kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden.

quelle : maerkischeallgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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