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Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

“Neue” Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

 

Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel

 

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Akkuprobleme auch unter iOS 5.0.1

Überraschend schnell hatte Apple auf einige in iOS 5 enthaltene Probleme reagiert und vor zwei Tagen mit Version 5.0.1 ein erstes Update veröffentlicht. In erster Linie sollten damit die geringen Laufzeiten, über die zahlreiche Nutzer klagten, verbessert werden.

Wie es nun aber aussieht, hat Apple die Problematik nicht aus der Welt schaffen können. In den offiziellen Support-Foren des iPhone-Herstellers mehren sich die Berichte über Laufzeiten, die weiterhin deutlich unter den vom Unternehmen genannten Werten liegen. Dabei scheint es mittlerweile drei größere Probleme zu geben.

Quelle : computerbase.de

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