Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen.
Derzeit scheint sich eine neue “Abmahnwelle” durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird.