Menschen müssen es nicht dulden, dass Personen-Suchmaschinen ohne Genehmigung Fotos von sich anzeigen. Das hat das Landgericht Köln entschieden.
Personen-Suchmaschinen funktionieren ähnlich wie Google, sind aber auf Menschen spezialisiert. Wenn man dort einen Namen eingibt, sammelt die Personen-Suchmaschine sämtlich Informationen, die sie zu dem Namen im Web findet, bündelt sie und zeigt sie an.
Zu den Informationen, die von Personen-Suchmaschinen gesammelt werden, gehören (Mail-)Adressen und Telefonnummern, oft auch Blog- oder Foreneinträge, möglicherweise Artikel, die zu der Person geschrieben wurden. Aber auch Fotos, die zu dem gesuchten Namen passen, werden von diesen Suchmaschinen eingeblendet- oft über sogenannte embedded Links.
Quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den kompletten Artikel zu lesen.