Schlagwort-Archive: Köln

Gamescom verschärft Sicherheit, untersagt Cosplayern die Waffen

Die Spielemesse Gamescom findet nächste Woche statt und zehntausende Menschen werden in die Kölner Messehallen strömen. Auch viele Cosplayer werden unter ihnen sein, doch für sie gelten in diesem Jahr – wie auch für andere Besucher – verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Denn grundsätzlich gilt: Verkleidung ja, (nachgebildete) Waffen nein.

Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de/Zum Artikel

 
 

 
 

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OLG Köln: Provider nicht zu Netzsperren gegen widerrechtliche Angebote verpflichtet

Unternehmen der Musikindustrie wollten vor dem OLG Köln erreichen, dass ein Provider den Abruf von Musikalben über eine Website mit eDonkey-Links unterbindet. Das Gericht folgte ihnen nicht.

Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de /Zum artikel

 

 

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Gericht korrigiert Entscheidung: Trotz Wende in der Redtube-Affäre: Die Betroffenen sind die Dummen

Die „Redtube“-Affäre findet einfach keine Ruhe: Mit dem jüngsten Eingeständnis entschuldigte sich das Kölner Landgericht auf seine Weise. Ob es den Abgemahnten etwas nutzt, bleibt fraglich. Sie drohen, der große Verlierer des dubiosen Falls zu werden.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel :  focus.de/Zum Artikel

 

 

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Open-Data-Projekt wird abgemahnt

Marian Steinbach von der Kölner Open-Data-Initiative “Offenes Köln” hatte vorgestern das Vergnügen, die Anwälte der Firma Euro-Cities kennenzulernen. Die Kartenfirma und Betreiberin der Website stadtplandienst.de verlangt die sofortige Entfernung zweier Kartenausschnitte sowie die Zahlung von über 800€, wie er auf blog.offeneskoeln.de schreibt.

Quelle: Netzpolitik.org / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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250 000 Euro durch Prostitution: Sexsteuer saniert den Bonner Haushalt

Bonn gilt ja immer als ein wenig langweilig, zumindest für eine ehemalige Hauptsstadt. Aber die Prostitution in Bonn ist offensichtlich ein florierendes Gewerbe, eine Sexsteuer hat der Stadt einen Geldregen beschert.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Klatsche für Telomax vom Oberverwaltungsgericht NRW

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Quelle: NRW.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

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OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

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Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab: Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

25.06.2010
Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab
Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Viele Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen und beschweren sich über Forderungsschreiben der CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau. Angeblich sollen sie beim Internetdienst www.verbraucherschutz24.info der Firma Websolution Köln angemeldet und mit der Zahlung geforderter Beträge in Höhe von über 90 Euro im Verzug sein.
Die Betroffenen versichern, keinen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von www.verbraucherschutz24.info abgeschlossen zu haben. Einige Verbraucher gaben zudem an, dass sie zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügten.

Dazu Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen:
“Grundsätzlich gilt: Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts bezahlen. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Inkassobriefen unter Druck setzen oder gar einschüchtern, gerade das beabsichtigen windige Firmen mit ihrem dreisten Vorgehen. Sie sind nur verpflichtet zu zahlen, wenn es einen wirksamen Vertrag gibt. Ist dies nicht der Fall, gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und zahlen Sie auf keinen Fall. Widersprechen Sie der Forderung per Brief. Schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein, um einen Nachweis in den Händen zu halten. Bei Fragen können Sie sich an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.”
Auffällig zudem: Die Internetseite von Verbraucherschutz24.info ist bereits einige Zeit wegen “kurzer technischer Pause” nicht erreichbar.

quelle : vzth.de

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