Schlagwort-Archive: Vertrag

Falsches Geburtsdatum: Gericht verbietet Drohung mit Betrugsanzeige

Betreiber von Webseiten dürfen in ihren Rechnungen nicht behaupten, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums bei der Anmeldung ein Betrugsdelikt darstelle. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Das Landgericht Mannheim bestätigte diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht”, heißt es in seinem Urteil (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08)

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

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Datenpanne bei Sparkasse?

Bei der Sparkasse Köln-Bonn scheint sich ein bisher unvergleichbarer Datenskandal zu entwickeln: ein ehemaliger Berater, mit dem kein Vertragsverhältnis mehr besteht, verfügt über tausende, sensible Kundendaten.

Die Daten erhielt dieser nach eigenen Angaben im Rahmen eines Auftrags zur Optimierung des Vertriebssystems. Die Informationen stellte man ihm demnach sofort und ohne die sonst übliche Anonymisieren zur Verfügung. Auch eine Vertraulichkeitserklärung habe er nicht unterzeichnen müssen.

Die Nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kündigte an, die Einleitung eines Verfahrens zu prüfen. Wird der Sparkasse ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nachgewiesen, könnten ihr Bußgelder von bis zu 250.000 Euro drohen.

Hier klicken Zum Video von wdr.de

Quelle : winfuture.de

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Trend Micro warnt vor Internet-Abzocke

Der Security-Anbieter Trend Micro warnt Verbraucher vor Internet-Abzockern, die für das Herunterladen kostenloser Software, so genannter Freeware, unrechtmäßig Gebühren verlangen. Ein Beispiel für diese – zumindest – unlautere Geschäftspraxis ist die bereits einschlägig bekannte Firma Content Services Ltd., die unter anderem die Internetseite opendownload.de betreibt. User, die dort eine Software herunterladen und sich zu diesem Zweck auf der Seite registrieren müssen, schließen – meistens ohne es zu merken – einen Vertrag mit der Firma und erhalten zu ihrer Überraschung eine saftige Rechnung.

Auf opendownload.de sowie hijack-this.de wurde bis vor kurzem auch die kostenlose Trend Micro-Software HijackThis widerrechtlich im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements angeboten. Mittlerweile hat Trend Micro eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Content Services Ltd. erwirkt und versucht in einem weiteren Schritt, hijack-this.de ganz vom Netz nehmen zu lassen

Trend Micro rät Verbrauchern, die Webseiten genauestens zu prüfen, von denen sie kostenlose Software herunterladen wollen. Im Zweifelsfall sollten sie von dem beabsichtigten Download Abstand nehmen. Handelt es sich bei der Software um ein kostenfreies Angebot eines Herstellers, ist es am sichersten, diese von einer offiziellen Webseite des Anbieters selbst zu beziehen.

Quelle : pressebox.de

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Anwaltsschreiben fuer ExpressTipp und Super 12

Vor Anwaltsschreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Laut seines Anwaltsschreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. “Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen” heisst es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung belaeuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebuehr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwuenschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Verbraucherzentrale raet betroffenen folgendes :

den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

quelle : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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