Schlagwort-Archive: Vertrag

Content Services Ltd. zahlt ersten Jahresbeitrag zurück

Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr. Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.

Quelle: kanzlei-thomas-meier.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Musterbrief Internetabzocke

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker
Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

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Hier klicken fuer Musterbrief Internetabzocke ( .doc)

quelle : verbraucherzentrale-bayern.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

Weitere Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe finden Sie HIER : Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe

Unter anderem befindet sich dort auch das Musterschreiben an die Banken der Abzockerbanden

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Dreiste Abzocke: Nepp mit falschem Avira-Download

Mit einer fingierten E-Mail versucht die Webseite mix-download.com unbedarfte Anwender zum Download der eigentlich kostenfreien Avira Sicherheitssoftware zu bewegen. Zusammen mit der Registrierung schließen die Opfer einen mindestens zwei Jahre laufenden Abo-Vertrag zu einem Preis von acht Euro pro Monat ab.

Der Text der E-Mail lautet:

“Achtung – Wichtige Virenwarnung: Nach Berichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist derzeit ein besonders gefährlicher Virus/Trojaner im Umlauf.

Ihr PC ist ungeschützt und damit potentiell gefährdet. Bitte laden Sie unbedingt in Ihrem eigenen Interesse einen aktuellen Virenscanner herunter.

Die aktuellste Version erhalten Sie direkt hier:
http://www.sicher-loaden.info/

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Virenwarndienst”

Eine whois-Abfrage der besagten Adresse fördert als Betreiber einen Herrn Heiko Fenske von der NOM New Online Media Ltd. in Großbritannien zu Tage. Die Firma betreibt unter anderem die ebenfalls berüchtigte Abzockseite Online-Fahrpruefung.com.

quelle : chip.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden : abzocknews.de

Die Seite http://www.sicher-loaden.info/ wurde nun auch unserem “Malware_dialerdomains” zu finden unter : Produkte aus dem Hause vampirboard

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Gefälschte Facebook-Spiele locken in die Abofalle

Die Mitglieder des Sozialen Netzwerks Facebook werden vom Sicherheitsdienstleister Avira zur Vorsicht angehalten. Eine gehäufte Anzahl von gefälschten Quiz-Programmen und Spielen soll zunächst die Aufmerksamkeit erregen. Willigt der Besucher dazu ein, so droht ihm eine teure Abo-Falle.

Das Konzept der Cyberabzocker gestaltet sich recht simpel. Mit einfachen Games sollen die Mitglieder zum Mitmachen ermuntert werden. Nachdem das Spiel durchlaufen wurde, soll die Handy-Nummer angegeben werden. Angeblich wird dem Spieler auf diesem Wege das Resultat mitgeteilt.

In Wirklichkeit kommt es dadurch zu einem Abonnement-Vertrag. Zweistellige Beträge sollen auf die Facebook-Besucher pro Monat zukommen, so Avira. Selbige werden über die Telefonrechnung abgebucht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

“Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren.

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Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

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quelle: bmj.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

quelle : Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Reporter – Immer wieder Ärger mit dem DSL-Anschluss

Wer kennt das nicht, den aerger mit dem Telefon bzw. Internet Anbieter ? Man soll per Email checken wann die genau Freischaltung ist ( uhm gut wie ohne Internet ? ) Man habe den Treiber zerschossen ( es gab nen Ausfall am Netzknoten ) etc.

Zur Zeit gibt es eine Vielzahl von DSL-Anbietern auf dem Markt. Zwar sinken auch immer wieder die Preise für DSL-Tarife und Anschlüsse – aber ein neuer Vertrag garantiert nicht gleichzeitig auch immer einen problemlosen Zugang zum Internet ..

Oft muss man wochenlange Wartezeiten in Kauf nehmen; es werden einfach Rechnungen vom Konto abgebucht und auch mit Mahnungen wird gedroht, für DSL-Anschlüsse die noch gar nicht zur Verfügung standen, oder auch erst garnicht am Wohnort verfügbar gewesen wären.

quelle : youtube von SaschaNRW

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Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt

Net 24 Limited & Co. KG sind bei einigen sicher nicht unbekannt, mit Seiten wie Tattoo-Tipp.de, Load-Tipp.de, Tattoo-Freunde.de und so weiter.
Nun ist es vors Amtsgericht gelandet und sieht fuern Herrn Daniel Rosenke nicht ganz so Goldig aus.

Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.

Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite www.tattoo-freunde.de. Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

quelle : kanzlei-borchardt.de

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Handypost per SMS, Handypost.net SMS abzocke

Mit einer SMS fängt es an. Tausende Handynutzer in Deutschland empfingen nach Informationen des Verbraucherschutzes eine als privat gekennzeichnete Kurznachricht, die wegen Überlänge nicht auf den internen Speicher des mobilen Gerätes passt. Teil dieser Nachricht sind ein Nummerncode und ein Link zu einer Internet-Seite, wo sich die Botschaft bei Eingabe des Codes abrufen lässt. Das Dumme ist nur. Es gibt gar keine private Nachricht. Es gibt nach 14 Tagen eine Rechnung der Flensburger “FairMedia” über 108 Euro.

Was die Eiligen unter den Neugierigen oftmals übersehen: Indem sie sich bei beim FairMedia-Dienst “HandyPost” einloggen, schließen sie einen Vertrag, der ihnen über zwei Jahre ein Postfach für ihr Handy zusichert. Davon lassen sich angeblich Musikdateien, Videofilme und allerlei andere Datenpakete parken, um sie von dort an Freunde und Bekannte zu verschicken. Das mag dem einen oder anderen ganz praktisch erscheinen – Verbraucherschützer freilich halten die Geschäftsanbahnung für unseriös. “Es ist stark zu bezweifeln, dass diese Verträge rechtmäßig sind”, sagt Verbraucher-Anwalt Dr. Weta aus Kiel.

quelle: flensburger-tageblatt, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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