Bestimmte Arten von Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich an Kinder richten, ist künftig untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen die Firma Gameforge geklagt hatte.
Quelle und bericht : golem.de / Zum vollstaendigen Bericht