Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellen – Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“…
Quelle: op-online.de / Zum Artikel [abzocknews.de]