Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Müssen Twitterer jetzt zittern? Erste einstweilige Verfügung bekannt geworden! – Was war geschehen? In Internetforen fanden sich anonym eingestellte Kommentare zu einem Unternehmen, die falsch und irreführend, geschäftsschädigend, mithin wettbewerbswidrig waren. Ein Twitter-Nutzer, der mit dem gehörnten Unternehmen früher einmal geschäftlich verbunden und der nunmehr in derselben Branche tätig war, verlinkte in zwei Twitter-Konten diese Foreneinträge und kommentierte sie noch als “sehr interessant”.
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Preisansage bei Vorwahlnummern: Verbraucherzentrale verklagt Anbieter PM2 – Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Aus seiner Sicht handelt der Anbieter wettbewerbswidrig.
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