Gegen die Leipziger Internetfirma Unister sind neue Vorwürfe laut geworden. Demnach soll Unister, die mit Portalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de bekannt wurde, gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben.
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Die festgenommenen Chefs von Unister (u.a. fluege.de) schweigen zu den Vorwürfen der illegalen Geschäftemacherei. Das Unternehmen weist die Anschuldigungen zurück – und stellt zugleich die umstrittenen Produkte, um die es geht, vorerst ein.
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Mit Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 (nicht rechtskräfitg.) hat das Landgericht Leipzig gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von € 75.000,- verhängt.
Quelle: wettbewerbszentrale.de / Zum Artikel
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Das Reiseportal fluege.de ist massiv in die Kritik geraten. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gestern eine Warnung vor dem Internetportal ausgesprochen. Hauptkritikpunkt war dabei die unzureichende Preisauszeichnung der angebotenen Flüge.
Quelle: reisenews-online.de / Zum Artikel
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