Quelle und vollstaendiger Artikel : playnation.de /Zum Artikel
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Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
Wegen fahrlässigem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wurde Frank Babenhauserheide nun vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt, wie die Neue Westfälische Zeitung am Samstag mitteilte.
Quelle und vollständiger Bericht: frickemeier.eu
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Weiterführende Informationen und Material dazu auf Abzocknews.de:
Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.
Quelle und vollständiger Bericht: zeit.de
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estpreis oder kostenlos – ab Juni gelten neue Regeln für Warteschleifen. Damit will die Bundesnetzagentur überhöhte Rechnungen verhindern. Unternehmen, die sich nicht daran halten, drohen hohe Strafgelder.
Quelle und vollständiger Bericht: spiegel.de
Völlig zu Recht kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt.
Quelle und vollständiger Bericht: beckmannundnorda.de
Via: antiabzockenet.blogspot.com
Facebook verlangt von Nutzern, ihre bürgerlichen Namen zu registrieren, keine Pseudonyme – sonst können Konten einfach gelöscht werden. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter setzt nun ein Ultimatum und droht mit einer Geldstrafe.
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Kurz nach dem Börsengang stürzte der Aktienkurs von Facebook ab. Ein Grund: Beteiligte Banken hatten die Geschäftsprognosen gesenkt und die vertraulichen Informationen an gute Kunden weitergegeben. Die Citigroup muss deshalb jetzt eine Millionenstrafe zahlen und entlässt einen ihrer Staranalysten.
Quelle: spiegel.de /Zum Artikel
Die IContent GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Burat, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 14.000 Euro zahlen. Die Firma betreibt kostenpflichtige Internet-Portale wie zum Beispiel www.outlets.de. Das Ordnungsgeld hatte der vzbv durchgesetzt.
Quelle und vollständiger Bericht: vzbv.de
Nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer hat das Landgericht Bielefeld den Prozess gegen den früheren Todtmooser Hotelier und Kaufmann Markus W. beendet: Der 49-jährige Mann wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft wegen bandenmäßigen Betruges verurteilt. Er kam jedoch sofort nach der Urteilsverkündung frei: W. hatte bereits 26 Monate in Untersuchungshaft gesessen.
Quelle und vollständiger Bericht: badische-zeitung.de
Via: antiabzockenet.blogspot.com