In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen”, versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.
In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.
Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.
quelle und vollstaendiger Bericht : anwalt.de