Schlagwort-Archive: Online Content

“Letzte Mahnung” erhalten – was ist zu tun?

In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen”, versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.

In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.

Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.

quelle und vollstaendiger Bericht : anwalt.de

via abzocknews.de

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Internet-Abzocke durch Inkasso-Firma

Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster “unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.

quelle : saarbrueckerzeitung2.de

via abzocknews.de

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SWR Startklar – Über die Internetabzocke „Routenplaner” und wer dahinter steckt .. ( Video )

Dass das Internet manchmal zur Falle werden kann, hat sich herumgesprochen. Und doch staunt man immer wieder, was sich zwielichtige Anbieter so alles einfallen lassen, um den Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Selbst beim Routen planen im
Internet ist äußerste Vorsicht geboten ..

[Startklar – Sonntags, 16.00 Uhr © SWR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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MDR Escher – Wahrnehmung von Kostenhinweise auf Internet- Abzockseiten ( Video)

Ein Bericht aus der MDR-Sendung „Escher” vom 07.02.2008, wo es um die “Wahrnehmung von Kostenhinweise auf Internet-Abzockseiten” geht.

In den unendlichen Weiten des Internets kann aus einem gleichsam unerschöpflichen Reservoir an Produkten bestellt werden. Kein Wunsch muss unerfüllt bleiben, egal ob dabei Schuhe, Autos, Häuser, Reisen, Lernkurse oder Modeartikel die Objekte der Begierde sind.

Jedoch kann eine kleine Unachtsamkeit im Internet für den Nutzer empfindliche Folgen haben. Oftmals vergessen Internetkunden die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” zu lesen. Oder diese sind auf der Webseite so versteckt untergebracht, dass sie vom Nutzer leicht übersehen werden können. Sollte das passiert sein, könnte er in eine sogenannte “AGB-Falle” getreten sein, was ihn nun teuer zu stehen kommen kann. Deshalb ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durchzulesen.

[Escher – Donnertags 20.15.Uhr © MDR]

Quelle : youtube von AntiAbzockTV

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