Viele Verbraucher fallen auf dubiose Zahlungsaufforderungen herein. Dabei sind fingierte Inkassobriefe leicht zu durchschauen. Berechtigte Forderungen sollten…
Quelle und vollständiger Bericht: sueddeutsche.de
Viele Verbraucher fallen auf dubiose Zahlungsaufforderungen herein. Dabei sind fingierte Inkassobriefe leicht zu durchschauen. Berechtigte Forderungen sollten…
Quelle und vollständiger Bericht: sueddeutsche.de
Rund 4000 Beschwerden von Verbrauchern hat die Beratungsstelle Landshut der Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr bearbeitet. Der größte Teil der Anfragen befasste sich mit Telefonabzocke oder unseriös agierenden Inkassounternehmen, bei denen den Verbrauchern vermeintliche Abbonnements, Spam-Sendungen oder Gewinnmitteilungen in Rechnung gestellt werden.
Quelle : idowa.de /Zum Artikel
Verstecke Hinweise auf Kosten reichen nicht: Verbraucher sollen künftig vor Abofallen und Trickangeboten besser geschützt werden. Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz tritt nicht sofort in Kraft. Doch mit ein paar Tricks kann man sich vor Abzockern schützen – und im Zweifel wehren.
Quelle : spiegel.de /Zum Artikel
Die Polizei warnt vor einem betrügerischen Inkasso-Unternehmen. Offenbar werden seit einigen Tagen haufenweise Briefe mit Rechnungen über jeweils 176 Euro verschickt.
Vor allem ältere Menschen werden aufgefordert, diesen Betrag zu zahlen, weil sie angeblich im Internet “Seiten anrüchiger Natur” aufgerufen haben, so die Polizei. Im Klartext: Es geht um Sexseiten. Doch die Opfer waren nie auf solchen Seiten, wie sie bei der Kriminalpolizei glaubhaft versicherten, einige haben noch nicht einmal einen Internetanschluss. Laut Polizei sitzen die Tatverdächtigen in Osteuropa. Bei einigen ihrer Opfer haben sie ihre Forderungen auch telefonisch gestellt.
Quelle: rp-online.de / Zum Artikel
LiberECO INKASSO meldete sich gestern per mail bei Freies Wort. Demnach habe es nach einer “Vielzahl” Betroffener, die sich gemeldet hätten, nun an alle Angeschriebenen ein weiteres Schreiben versandt, in dem die vorausgeschickte Zahlungsaufforderung für gegenstandslos erklärt und sich entschuldigt werde.
Quelle: InSuedthueringen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Verbraucherschützer warnen vor Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH, die derzeit im Namen von unseriösen Abofallen-Anbietern nicht bestehende Forderungen einzutreiben versucht. Dabei wird auf die Verbraucher Druck ausgeübt.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Mz-web.de / Zum Artikel
Via : Abzocknews.de
Vorsicht vor Inkasso-Abzockern: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den dubiosen Forderungen der “Deutsche Zentral Inkasso“. Derzeit verschickt diese Firma Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Download-Plattform – welche sich mit anderen Abo-Abzock-Seiten in “guter Gesellschaft” befindet.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Serienweise lässt das Internet-Unternehmen Premium Content GmbH derzeit von einer Inkasso-Firma Mahnungen verschicken. Verbraucherschützer raten: nicht unter Druck setzen lassen, stur bleiben, nicht bezahlen.
Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Beratungsstellen informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle : verbraucherzentrale-sh.de