Eine ganz neue Masche betrügerischen Verhaltens, so jedenfalls die Staatsanwaltschaft, soll ein 30-jähriger IT-Experte gegenüber dem Versandhaus Amazon im Internet ausgeheckt haben: Er habe Computerartikel in großem Stil bestellt und nach Erhalt wegen angeblicher Mängel oder Nichtgefallen jeweils die angebotene Möglichkeit der Rücksendung wahrgenommen.
Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel
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Verbraucher haben mehr Rechte beim Umtausch oder der Rückgabe von Waren als die meisten denken. So brauchen sie nicht unbedingt die Originalverpackung und einen Kassenbon, berichtet die Stiftung Warentest.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
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Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundes-gerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal – selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.
Quelle : spiegel.de
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Die verschiedenen Gerichte in Deutschland haben viele Kriterien aufgestellt, anhand derer man überprüfen kann, ob Rechtsmissbrauch vorliegt. Das OLG Hamm urteilte nun, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung ein klares Indiz für Rechtsmissbrauch darstellt.
quelle : shopbetreiber-blog.de
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