estpreis oder kostenlos – ab Juni gelten neue Regeln für Warteschleifen. Damit will die Bundesnetzagentur überhöhte Rechnungen verhindern. Unternehmen, die sich nicht daran halten, drohen hohe Strafgelder.
Wenn das Telefon klingelt, kann es teuer werden. Abzocker preisen Gewinnspiele an und entlocken den Opfern Kontodaten. Die FDP spricht von einer „Sauerei“ und will schärfere Gesetze. Wir dokumentieren einen Musterfall.
Nach Informationen unserer Redaktion will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu unter anderem die Geldbußen für unerlaubteTelefonwerbung drastisch erhöhen und die Gebühren von Inkassounternehmen deckeln. Auch der Datenschutz im Internet soll verbessert werden.
Die Methoden krimineller Pflegedienste werden immer dreister. Sie vernachlässigen Pflegebedürftige, rechnen Scheinleistungen ab, kassieren für gesunde und sogar für tote Patienten. Es geht um Millionen, doch der Rechtsstaat sieht zu.
Schenkkreise versprechen die wundersame Geldvermehrung. Jetzt ist ein wegweisendes Urteil gefallen: Wer solche Geldpyramiden initiiert oder aktiv unterstützt, macht sich strafbar.
Die gute Nachricht für viele Gewerbetreibende – auch aus dem Erzgebirge – kommt aus der Cecilienallee 3 in Düsseldorf: Die Richter des dortigen Oberlandesgerichts (OLG) haben nun geurteilt, dass die sogenannte Gewerbeauskunfts- Zentrale GEW aus Düsseldorf bestimmte Geschäftsgebaren zu unterlassen habe. Jeder Fall der Zuwiderhandlung werde mit 250.000 Euro Ordnungsgeld bestraft.
Hannelore Berger (Name geändert) ist mit ihren Nerven am Ende. „Dieser Telefonterror macht mich kaputt. Ich bin fix und fertig“, klagt die 59-Jährige. „Jeden Tag geht das so.“ Die Wiesbadenerin steckt in den Fängen der Gewinnspiel– und Abzockmafia. Jedes Klingeln löst Angst aus. „Ich fange an zu zittern und denke – jetzt geht es schon wieder los.“ Der Rekord waren 22 Anrufe. An einem Tag.
Immobilienhändler sollen mit gefälschten Dokumenten überhöhte Hypothekarkredite erschlichen haben. Jetzt stehen die Drahtzieher, aber auch Vermittler und Käufer vor Gericht.
Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.