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Patentklage gegen Twitter

Über Twitter brauen sich dunkle rechtliche Wolken zusammen. Die US-Firma TechRadium hat den Betreiber des Microblogging-Dienstes wegen Verletzung dreier gewerblicher Schutzrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in unbekannter Höhe verklagt.

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Twitter geht nach DoS-Angriff in die Knie

Der Microblogging-Dienst Twitter nimmt derzeit gezwungenermaßen eine Auszeit. Sowohl die Website als auch die über separate Anwendungen verfügbaren Dienste sind derzeit nicht erreichbar. Nach Aussagen der Betreiber wehrt sich Twitter derzeit gegen einen andauernden Denial-of-Service-Angriff – weitere Informationen und Details sollen in der nächsten Zeit bekanntgegeben werden.

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Kaspersky veröffentlicht Details zur Botnetz-Schattenwirtschaft

Ein neuer Artikel des Virenanalysten Yuri Namestnikov von Kaspersky, russischer Anbieter von Virenschutzsoftware, fasst den derzeitigen Stand in Sachen Botnetze zusammen. Er erläutert, wie Computer infiziert und zu Zombienetzen zusammengeschlossen werden und für welche Zwecke man die so entstandenen Botnetze einsetzt.

Im Detail sind es Denial-of-Service-Angriffe, Diebstahl von Bank- und Identitätsdaten, Phishing, Versand von Spam et cetera, mit denen der moderne Kriminelle Geld verdienen kann. Allein 780 Millionen Dollar wurden im vergangenen Jahr mit Spam umgesetzt. Mit der für diese Straftaten erforderlichen Infrastruktur lässt sich ebenfalls Geld verdienen, etwa mit der Vermietung der Botnetze.

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

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Provider dementieren Gerüchte über bereits aktive Web-Sperren

Arcor/Vodafone und die Deutsche Telekom haben eine Meldung aus dem Umkreis des Chaos Computer Clubs (CCC) entschieden von sich gewiesen, dass die umkämpften Blockaden kinderpornographischer Seiten in ihren Netzen schon in Kraft seien. “Das ist Nonsens”, betonte ein Sprecher von Arcor/Vodafone gegenüber heise online. “Wir haben das System bisher nicht installiert und es gibt keine Sperrungen.”

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Datensätze über 40 Millionen Menschen illegal im Handel

Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden.

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EU will Terrorfahndern Zugriff auf Bankdaten ermöglichen

Die EU-Kommission plant, Fahndern zum Zweck der Terrorismusbekämpfung den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) zu ermöglichen. Das berichtet das Handelsblatt, dem nach eigenen Angaben ein Entwurf der EU-Kommission vorliegt. Die Daten sollen demnach einem neuen Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden, das derzeit im Einzugsgebiet von Zürich errichtet wird und im September in Betrieb genommen werden soll.

Dieses neue Rechenzentrum soll die Daten des europäischen Zahlungsverkehrs spiegeln, der im niederländischen Zouterwoude abgewickelt wird. Die dort anfallenden Daten werden bislang im US-amerikanischen Culpeper gespiegelt. Der anhaltende Zugriff von US-Behörden auf diese Daten war der Swift ein Dorn im Auge.

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Bande wegen Internetbetrugs verurteilt

Nach einer Reihe von Internet-Betrügereien ist am Montag ein 25-Jähriger vom Landgericht Amberg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte mit Komplizen über eine Verkaufsplattform Edelmetalle wie Goldmünzen und Silberbarren angeboten, den Käufern nach Bezahlung aber keine Artikel geliefert.
Allein der Haupttäter habe einen Schaden von etwas mehr als 300.000 Euro angerichtet, berichtete ein Justizsprecher.

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CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung

Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine “Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind”, schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein “nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden”.

Der CCC zieht das Fazit: “Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung.” Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

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