Schlagwort-Archive: CCC

Wo beginnt für den Trojaner der Staat?

Der bereits in seinen Grundzügen bekannte Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist geleakt worden. Etliche Details dieses Berichtes zeigen, dass der “Staatstrojaner” sich nicht staatstragend verhält.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Datenschützer Schaar: Mängel bei staatlicher Überwachungssoftware

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

 

Share

Datenschutz: Was die Schufa alles weiß

Einmal im Jahr sollte man bei Auskunfteien und Adresshändlern seine Daten abfragen – doch wer verschickt schon gerne Anfragen an Dutzende Unternehmen? Die Webseite Selbstauskunft.net soll helfen – sie versendet eine Anfrage per Fax gleich an mehrere Firmen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Innenminister wollen Überwachung von Internet-Telefonie standardisieren

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich am Freitag in Wiesbaden auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Bekämpfung der Internetkriminalität verständigt. Es soll beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Ermittler sollen Staatstrojaner vorerst nicht mehr einsetzen

Deutsche Ermittlungsbehörden haben den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zum Ausspähen von Computern nach Informationen des Handelsblatt ausgesetzt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

Share

Behörden-Trojaner: Firma will Späh-Software per iTunes installieren

Eine Sicherheitslücke in der Musik-Software soll als Bresche dienen: Eine IT-Überwachungsfirma wirbt damit, Späh-Software für Behörden mittels gefälschter iTunes-Updates zu verteilen. Apple hat iTunes inzwischen nachgebessert und eine Sicherheitslücke geschlossen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Staatstrojaner: Der Computer steht offen wie ein Scheunentor

Ist das Grundgesetz nur ein Software-Feature? Der Chaos Computer Club enthüllt weitere Staatstrojaner-Pannen.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Staatstrojaner: Bayerns Innenminister Herrmann wettert gegen CCC und Piraten

In der Debatte um den Einsatz von Spähsoftware hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Software erneut verteidigt – und zugleich den Chaos Computer Club (CCC) angegriffen. “Die Fachleute vom Landeskriminalamt sagen, die von ihnen eingesetzte Software konnte genau nur das, was der Richter angeordnet hat”, sagte Herrmann dem Münchner Merkur und wies damit erneut die Erkenntnisse des CCC als falsch zurück.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via : Abzocknews.de

Share

Schnüffelsoftware: Experten entdecken zweiten Staatstrojaner

Er soll noch potenter sein als die bayerische Schnüffelsoftware: Hacker vom Chaos Computer Club haben einen zweiten Staatstrojaner der Firma DigiTask geortet. Die Spähsoftware ermöglicht die weitgehende Überwachung eines Verdächtigen – auch ihr Einsatz könnte illegal sein.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Staatstrojaner: Gegenangriff auf CCC in Vorbereitung

Nachdem in den letzten anderthalb Wochen vorrangig mit Ausflüchten und Rechtfertigungen auf die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC), die Behörden würden rechtlich nicht gedeckte Staatstrojaner einsetzen, reagiert wurde, scheint nun die Vorbereitung eines Gegenschlages anzulaufen.

Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung des Staatstrojaner-Quellcodes durch den CCC möglicherweise selbst rechtswidrig war. Das berichtete die ‘Mitteldeutsche Zeitung’, der das Gutachten vorliegt.

Demnach sei es nicht auszuschließen, “dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird”, heißt es in dem Papier, von dem bisher unklar ist, wer es ausgearbeitet hat. Es kann als Grundlage für rechtliche Schritte gegen den Club dienen.

Einschränkend wird allerdings ausgeführt, dass die Präzedenzfälle, die zur Bewertung herangezogen werden können, noch keine hinreichend sichere Prognose darüber zulassen, zu welchem Schluss eine juritische Prüfung des Sachverhalts wohl kommen würde.

Quelle : winfuture.de

Share