Schlagwort-Archive: rechtswidrig

Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Fallen vor

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von 60 Rufnummern angeordnet, die Verbraucher bei Rückruf mit rechtswidrigen Forderungen konfrontierten.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  heise.de/ Zum Artikel

 

 

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Schlappe für Google: Landgericht kippt Datenschutz-Klauseln

Das Landgericht Berlin hat heute 25 Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt, weil sie die Rechte der deutschen Verbraucher unzulässig einschränkten. Aber was heißt das nun für Google-Nutzer?

Quelle und vollständiger Bericht: computerbetrug.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Ungefragte Verwendung von Bildern-Instagrams Nutzer empören sich

Facebook kauft die Bilderplattform Instagram und ändert die Nutzungsbedingungen. Alle eingestellten Fotos darf das Unternehmen demnach verwenden – ohne Nachfrage, ohne Vergütung. Einschlägige Blogs zeigen sich empört. Unter Umständen ist es zudem rechtswidrig.

Quelle: n-tv.de /zum Artikel

 

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Klarnamenpflicht rechtswidrig?Facebook bekommt Ultimatum

Facebook verlangt von Nutzern, ihre bürgerlichen Namen zu registrieren, keine Pseudonyme – sonst können Konten einfach gelöscht werden. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter setzt nun ein Ultimatum und droht mit einer Geldstrafe.

Quelle: n-tv.de /Zum Artikel

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Klage gegen Vodafone wegen Speicherpraxis

Der Mobilfunkanbieter Vodafone wird mit einer Klage wegen siner Praxis beim Speichern von Verbindungsdaten konfrontiert. Eine Kundin des Unternehmens hatte sich zunächst mit einem Schreiben (PDF-Datei) an Vodafone gewandt, die nach ihrer Ansicht rechtswidrige Speicherung zu unterlassen, teilte ihr Anwalt mit. Nachdem das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterschrieb, ging die Kundin vor Gericht. Nach Angaben von Netzpolitik.org handelt es sich um die erste Klage gegen einen Mobilfunkanbieter in dieser Sache.

Quelle: Heise.de

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Gericht: Hausdurchsuchung bei Kim Dotcom war rechtswidrig

In Neuseeland hat die Vorsitzende des High Court die Durchsuchungsbefehle gegen Kim Dotcom für gesetzwidrig erklärt (PDF-Datei). Darin seien die Vorwürfe, die dem Betreiber des Sharehosters Megaupload gemacht wurden, nicht hinreichend ausgeführt worden. Mit diesen zu allgemein gehaltenen Durchsuchungsbefehlen habe die Polizei auch Material konfisziert, das mit den Vorwürfen in keiner Verbindung stand. Aus diesem Grund seien Durchsuchung und Beschlagnahmung widerrechtlich erfolgt.

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

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Gerichtsurteil: Teile der AGB von Facebook sind rechtswidrig

Dass Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung auf die Adress-Sammlungen seiner Nutzer zugreift und ihre Daten zu Werbezwecken weiterverarbeitet, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin an diesem Dienstag entschieden.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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“Heise-Urteil”: Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab

Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Telekom muss Glücksspielseiten nicht sperren

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Sperr-Anordnung der Bezirksregierung gegenüber der Deutschen Telekom für rechtswidrig erklärt. In der am Donnerstag verkündeten Entscheidung gab das Gericht der Klage des Providers gegen eine Sperrverfügung statt, die die Bezirksregierung im August 2010 an die Deutsche Telekom verschickt hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Staatstrojaner: Gegenangriff auf CCC in Vorbereitung

Nachdem in den letzten anderthalb Wochen vorrangig mit Ausflüchten und Rechtfertigungen auf die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC), die Behörden würden rechtlich nicht gedeckte Staatstrojaner einsetzen, reagiert wurde, scheint nun die Vorbereitung eines Gegenschlages anzulaufen.

Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung des Staatstrojaner-Quellcodes durch den CCC möglicherweise selbst rechtswidrig war. Das berichtete die ‘Mitteldeutsche Zeitung’, der das Gutachten vorliegt.

Demnach sei es nicht auszuschließen, “dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird”, heißt es in dem Papier, von dem bisher unklar ist, wer es ausgearbeitet hat. Es kann als Grundlage für rechtliche Schritte gegen den Club dienen.

Einschränkend wird allerdings ausgeführt, dass die Präzedenzfälle, die zur Bewertung herangezogen werden können, noch keine hinreichend sichere Prognose darüber zulassen, zu welchem Schluss eine juritische Prüfung des Sachverhalts wohl kommen würde.

Quelle : winfuture.de

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