Eine Gruppe Senioren ist bei einer Verkaufsveranstaltung in Viersen-Süchteln betrogen worden: Ihnen wurde ein Gerät für 1650 Euro verkauft, das gesundheitliche Beschwerden lindern soll. Dabei war es nur ein Gerät zur Messung von Licht…
Aus aktuellem Anlass warnt die Polizeiinspektion Leer/Emden vor sog. Kaffeefahrten. Explizit geht es hier um einen Veranstalter der sich “Der Alpenkönig” nennt.
Die Recherchen von “Espresso” zur Kaffeefahrten-Firma VilsanaProduct AG haben Folgen: Die Handelsregisterämter von Zürich und Zug prüfen, ob die Firmen von Vilsana-Chef Peter Mählmann aus dem Handelsregister gelöscht werden müssen.
Eingeladen hat ein mysteriöses Unternehmen mit dem Namen Schwarzwald Spezialitäten Ltd. in der Hochstraße 263 im beschaulichen Glottertal. Nur: In dem Schwarzwald-Ort mit 3000 Einwohnern gibt es gar keine Hochstraße. Das jedenfalls sagte auf Anfrage ein Beamter des zuständigen Polizeipostens in Gundelfingen. Auch mit Telefonbuch und Handelsregister kommt man nicht weiter.
Trotz kritischer Nachfrage ist eine 77 Jahre alte Frau letztlich doch noch Opfer betrügerischer Veranstalter einer Kaffeefahrt geworden. Jetzt hat sie Anzeige wegen Betruges erstattet. Die Seniorin hatte erst vor kurzem an einer kostenlosen Kaffeefahrt teilgenommen.
Zahlreiche Achimer haben in diesen Tagen Post bekommen von der Sozietät Hans-Peter Klein & Kollegen aus Düsseldorf. In dem seriös aufgemachten Schreiben, das den Eindruck erweckt, bei der Sozietät handele es sich um Rechtsanwälte, wird von einer angeblichen Gewinnübergabe gesprochen.
«Dass sich die Betrüger nicht einmal vom neuen Verbot abschrecken lassen, ist dreist», schimpft Margrit Büchi* aus Bümpliz. In ihrem Briefkasten fand sie kürzlich ein Schreiben der Firma Vilsana AG mit Postfach in Mettau. Als angebliche Gewinnerin eines dritten Platzes wird sie eingeladen, am 1. Juni bei einer Carfahrt zum Thunersee den Gewinn von 3000 Franken entgegenzunehmen.
Das Schreiben sieht auf den ersten Blick seriös aus. Ein Absender ist angegeben, ein Briefkopf und ein Firmenlogo. Dazu ein Bankauszug, der dem Empfänger mitteilt, er habe Anspruch auf 1052,20 Euro