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VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

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ZDF Reporter – Auf Kaffeefahrten reingelegt

Sie sind der Inbegriff der Bauernfängerei: Kaffeefahrten!

Aber gerade für Ältere und Singles ist eine Busfahrt mit Essen und Animation eine willkommene Abwechslung.

Man muss schließlich nichts kaufen – ein Vorsatz, der häufig nicht einmal die Hinfahrt überlebt. Rechnungen im vierstelligen Bereich können das bittere Nachspiel sein.

Bernhard Stitz, den ZDF.reporter begleitete, will den Bauernfängern das Handwerk legen: Stitz ist von Beruf Polizist und ein “Kaffeefahrten-Jäger”.

quelle : AntiAbzockTV

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Kaffeefahrt: Neue Abzocke geplant

Mit einem dubiosen Gewinnversprechen von 10.000 Euro geht derzeit eine „Oskar Reisen GmbH“ auf Kundenfang. Die angebliche Firma mit Sitz in Bremen bietet für den 17. Juni eine Kaffeefahrt nach Frankreich an und hat dazu etliche Haushalte in Hohenlohe angeschrieben. Von Pfedelbach über Bretzfeld bis Eberstadt werden fünf Bushaltestellen angegeben, wo Kunden zusteigen sollen.

Quelle: stimme.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews

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Die Kaffeefahrt-Mafia kommt

WEISSENBURG – Ein deutschlandweit berüchtigter Anbieter von Kaffeefahrten ist derzeit in der Region aktiv. Das sogenannte «Konten-Verwaltungszentrum» verspricht in Briefen einen Geldgewinn in Höhe von 1568 Euro. Die Übergabe soll im Rahmen einer Halbtagesfahrt stattfinden. Am Montag, 25. Mai, kurvt der Bus durch Pleinfeld, Ellingen, Weißenburg, Nennslingen, Thalmässing und Greding, um potentielle Opfer aufzusammeln. Der Bayerische Verbraucherschutz warnte ge-genüber unserer Zeitung eindringlich vor dem «Konten-Verwaltungszentrum».
Die Methoden sind ebenso gerissen wie dreist: «Auf das erste Schreiben vom 1.12.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie wirklich auf diesen Betrag verzichten?», heißt es scheinheilig in dem Brief. «Wir geben Ihnen nun letztmalig die Chance diesen Betrag auf unserer Sonderfahrt abzuholen.» 1568 Euro stehen Frau X angeblich noch zu. Das will das Konten-Verwaltungszentrum bei der Auflösung einer Firma festgestellt haben.

Quelle : weissenburger-tagblatt.de, Hier klicken um vollen Artikel zu lesen
Gefunden bei abzocknews.de

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