Schlagwort-Archive: Ermittlungen

US-Behörden schnappen «Erfinder der Abzock-Szene»

Lange floh er, nun wurde Brian C. geschnappt: Er ist eine der Hauptfiguren, die aus der Schweiz Zehntausende abzockten. Eine Geschichte von Betrügereien, getunten Sportautos und Geld in Plastiktüten.

Quelle und vollständiger Bericht: handelszeitung.ch

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

Via Abwzocknews.de

 
 

 
 

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Kaffeefahrt in Viersen: Kripo ermittelt wegen Betrug bei Verkaufsveranstaltung

Eine Gruppe Senioren ist bei einer Verkaufsveranstaltung in Viersen-Süchteln betrogen worden: Ihnen wurde ein Gerät für 1650 Euro verkauft, das gesundheitliche Beschwerden lindern soll. Dabei war es nur ein Gerät zur Messung von Licht…

Quelle und vollständiger Bericht: rp-online.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Nach Abmahnwelle: Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer einer Online-Pornoseite hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Man untersuche, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen. Bremer stellte klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Regensburger Kanzlei richteten, die die Abmahnungen verschickt habe. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  tagesschau.de / Zum Artikel

 

Eine Zusammenfassung finden sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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Abofallen-Bande prellt 30.000 Opfer – Anklage gegen Geschäftsmann aus dem Kreis Herford erhoben

Die Masche der fünf Angeklagten soll einfach gewesen sein: Im Internet wurden sonst gratis erhältliche Computerprogramme wie OpenOffice, Adobe Reader oder Irfanview von einem angeblich in den Emiraten ansässigen Unternehmen “Blue Byte” unter der Adresse mega-downloads.net hingegen kostenpflichtig angeboten.

Quelle und vollständiger Bericht: nw-news.de

Siehe auch:

Weiterführende Informationen und Material dazu auf Abzocknews.de:

Via Abzocknews.de

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Razzia im Komplex “Gewerbeauskunftzentrale”

Einer Meldung des Kölner Stadtanzeigers zufolge hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit täuschend aufgemachten Formularen der “Gewerbeauskunftszentrale” mehrere Unternehmen im Großraum Köln, darunter auch drei Anwaltskanzleien, durchsucht.

Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-richter.com

Via Abzocknews.de

 

 

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90 Prozent Rabatt? Vorsicht, Abo-Falle!

Das Internet quillt über vor Posts wütender Verbraucher gegen die „Vendis GmbH“, der die beiden Online-Datenbanken gehören.

Quelle und vollstädiger Bericht: express.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Betreiber betrügerischer Onlineshops verhaftet

Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität führt in Zusammenarbeit mit der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe von Betrügern…

Quelle: Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Göttingen

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via2: Abzocknews.de

 

 

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So funktioniert das fragwürdige Movie2k-Geschäft

Millionen Deutsche schauen Filme mithilfe von illegalen Portalen im Internet, für wenig Geld oder umsonst. Die Betreiber verdienen hervorragend – und bleiben im Dunkeln. Eine Spur führt nach Berlin.

Quelle und vollständiger Bericht: welt.de

Siehe auch:

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

Quelle : Abzocknews.de

 

 

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Und nächtlich gruesst der Caballero

Es ist natuerlich immer schoen das Buero Telefon umzuleiten um wichtige Anrufe nicht zu verpassen, Interessant wird es dann wenn Nutzlos Anbieter melden, und versuchen Lustig zu sein.
Abgesehen von wilden Beleidigungen und Morddrohungen ( dazu in einem Weiteren Artikel mehr) ruft man nach einer Zeit nur noch per Anonymer Nummer an, was wohl nicht immer gelingen will.

Aber eine Rufnummer kann man ja auch noch wo anders hin weiter leiten und zwar zum BKA
Ob die ueber die Morddrohungen, Beleidigungen so erfreut sind Wagen wir mal zu bezweifeln.
Und die das BKA wird mit den Nummern sicher auch einiges mehr anfangen koennen, aber uns brachte es viele neue Telefonnummern der Nutzlosbranche und deren Helfer, und ein Lacher in der Nacht und auf der Arbeit.

 

 

 

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Rückgewinnungshilfe für Opfer von „Gelbes Branchenbuch“

Staatsanwaltschaft Rostock

364 Js 6967/13

Ermittlungsverfahren gegen Florian Wilk, geb. am 26.04.1988 in Neustrelitz, und Robert Schnell, geb. am 06.02.1987 in Stralsund, wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markengesetz in mindestens 8000 Fällen in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 21.02.2013 gemäß §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, 25 Absatz 2, 53 des Strafgesetzbuches, § 143 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Markengesetzes.

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 und 4 der Strafprozessordnung)

Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Rostock anhängigen Ermittlungsverfahrens unter dem Aktenzeichen 364 Js 6967/13 ist die massenhafte Versendung von Formularschreiben per Telefax durch die Beschuldigten ab dem 01.01.2011 an Gewerbetreibende, in denen diesen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme in ein Internet-Branchenverzeichnis gemacht wurde. Die mit „Gelbes Branchenbuch“ überschriebenen Formularschreiben sollten bei den Empfängern die Fehlvorstellung hervorrufen, es handele sich um Schreiben der von der Deutschen Telekom Medien GmbH gegründeten Firma „Gelbe Seiten“.

In dem bei der Staatsanwaltschaft Rostock unter dem Aktenzeichen 364FE Js 6967/13 anhängigen Finanzermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 21.03.2013 – 332 Gs 303/13 – zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 1.131.081,26 € in das Vermögen der Drittbeteiligten Firma „DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Schnell, geschäftsansässig: Friedrich-von-Hagenow-Straße 3, 17493 Greifswald angeordnet.

In Vollziehung dieses Arrestes konnten für die Opfer dieser Straftaten bereits folgende Vermögenswerte gesichert werden:

  1. Konto Nummer: 102022488 bei der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald,
    ein Betrag in Höhe von 490.080,91 €,
  1. Konto Nummer: 0098086109 bei der Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126, 53113 Bonn,
    ein Betrag in Höhe von 8.186,43 €,
  1. Konto Nummer: 201023997 bei der OstseeSparkasse Rostock, Am Vögenteich 23, 18057 Rostock,
    ein Betrag in Höhe von 26,38 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen und ihre gerichtlich titulierten Ansprüche aus den Straftaten in das für sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Die Geschädigten werden gebeten, sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir bitten von Anfragen bei der Staatsanwaltschaft Rostock Abstand zu nehmen, da wir keine näheren Auskünfte über gesicherte Vermögenswerte oder die Möglichkeiten zivilrechtlicher Maßnahmen machen dürfen, um andere Geschädigte nicht zu benachteiligen.

Beachten Sie bitte die nachfolgenden „Wichtigen Hinweise für Geschädigte“.

Wichtige Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft Rostock führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, soweit möglich, Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111 b ff. der Strafprozessordnung einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111 k der Strafprozessordnung aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111 k der Strafprozessordnung – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g der Strafprozessordnung) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111 h der Strafprozessordnung).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Rostock, 27.05.2013

Quelle: Bundesanzeiger

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Weitere Informationen und Material auf danielgrosse.com:

Via Abzocknews.de

 

 

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