Einem US-Werbeunternehmen, das vielen Facebook-Nutzern unangenehm als Spammer aufgefallen war, konnte mit juristischen Mitteln Grenzen gesetzt werden. Ein Verfahren gegen die Firma Adscend Media wurde im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen verschiedene Zugeständnisse beigelegt.
Das Unternehmen bietet verschiedene Affiliate-Programme an. Im Rahmen dessen wurden auch Facebook-Nutzer an den Einnahmen beteiligt, wenn sie Werbung in ihre Profile einbetteten. Das Social Network ging dagegen sowohl straf- als auch zivilrechtlich vor – mit Erfolg, so das Magazin ‘IT World‘.
Kostenlose Musik, ganz legal – das behaupten die Macher von „Anontune“. Sie wollen ein Schlupfloch gefunden haben: Ihre Seite spielt Musik von Youtube ab.
Facebook will seine Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten erneuern. Das weltgrößte Online-Netzwerk stellte am Freitagabend einen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Diskussion ins Netz. Dazu veröffentlichte das Unternehmen ausführliche Erklärungen zu den geplanten Änderungen. Nutzer können den Entwurf noch bis zum 18. Mai auf der Corporate-Governance-Seite von Facebookkommentieren.
Massenhafte Abmahnungen für Filesharer auf der Basis von IP-Adressen könnten bald ein Ende finden. Denn in New York entschied der Richter Gary Brown, dass IP-Adressen nicht zur Identifizierung einer Person ausreichen. Das berichtet der Blog TorrentFreak. Bereits früher wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, doch bislang begründete ein Richter noch nie seine Entscheidung dermaßen ausführlich.
In der Facebook-Timeline mancher Nutzer ist dieser Tage ein neues Phänomen zu entdecken: Hervorgehobene Posts tauchen zwischen allen Status-Updates ihrer Freunde auf. Was Facebook als einfachen Test abtut, könnte eine neue Einkommensquelle für das Unternehmen werden – kurz vor dem Börsengang musste Facebook die Investoren vor einem möglichen Einbruch der Anzeigeneinnahmen warnen.
Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet. Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel
Wenn Sie kostenlose E-Maildienste wie web.de oder gmx nutzen, öffnen sich häufig Werbefenster. Zusätzlich bekommen Sie Treueprämien, Geburtstagsglückwünsche oder einfach ein “Dankeschön” per Mail von Ihrem Dienst. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht zunehmend mehr Verbraucher dadurch in Abofallen gerieten. Denn Anbieter versuchen Sie mit Tricks zu ködern.
Mit günstigen Offerten für Unterhosen, Socken und BHs geht die Schweizer Firma Provea per Internet auf Kundenfang in 19 Ländern. Doch Vorsicht: Wer die Vorzugsangebote ordert, wird – hart am Rand der Irreführung – zum “Kunden ohne weitere Abnahmeverpflichtung”.
Wer öffentliche WLANs nutzt, muss zukünftig noch vorsichtiger sein. Das FBI hat Angriffe in Hotel-WLANsbeobachtet, bei denen Nutzern Malware als Software-Update getarnt zur Installation angeboten wurde. Laut dem FBI-Bericht wurden dem Nutzer nach dem Einloggen ins WLAN ein Pop-up präsentiert, das den Update-Agenten einer “weit verbeiteten Software” imitiert hat.