Schlagwort-Archive: stand der dinge

Frohe Weihnachten / wiki updates und mehr

Hoho,
wir wünschen allen Lesern hier auf unserem Blog eine Schöne Weihnachtszeit 🙂

Bei MoonID hat man daher auch direkt eine Premium Aktion gestartet :

Premium-Sonderaktion vom 19. Dezember 2019 22:00 bis zum 10. Januar 2020 22:00. Während der Premium-Sonderaktion erhältst du 50% mehr Premium-Währung für jedes gekaufte Premium-Paket!

Zu vor ist am 12.12.2019 auch nicht der Knightfight Server 15 DE um 12:12:12 Uhr online gegangen mit dem hübschen Namen “Trutzberge” ( Hier gelangt ihr zur Spielwelt)

Kurzer Hand haben wir damit auch das von Spielern für Spieler KnightFight Wiki oder kurz KFwiki gestartet, und laden alle KnightFight Spieler ein dort ihr wissen mit nieder zuschreiben 🙂
Natürlich sind auch Neugierige gerne gesehen.

Zu KFwiki geht es hier

 

Monstersgame wiki also kurz MGwiki ist auch auf den neusten Stand der Dinge und wie auch kfwiki von der Version her auf media wiki 1.34.
Zu Monstersgame darf man 2020 ja sagen Rewrite is coming 🙂

Zu MGwiki geht es hier

Allen Helfen bei MGwiki und auch bei KFwiki möchte ich noch einmal vielen lieben dank sagen für die Hilf starke Unterstützung, tips, Kniffe und Verbesserungen. 🙂

Auch haben wir bei MGwiki und KFwiki extra nun auch hineingeschrieben was die games wie Spaceduell, Techwarrior, IslandAssault, Spaceassault, TechAssault, BananenKönig und den ganzen anderen Redmoon Sudios games jeweils eine Seite eben mit kurzen Sätzen gewidmet :

Bei MG Wiki Hier

Bei KF wiki Hier

Beide Seiten sind identisch.

Frohe Fest noch ruhige Tage und gerne bei mitwirken der Webseiten Fragen etc. melden 🙂

 

 

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Fake Rechnungen der .DE Deutsche Domain

Angebliche Gebühren für die Registrierung einer Internet-Adresse in den Jahren 2015 und 2016 will die .DE Deutsche Domain kassieren.

Sowohl Firmen als auch Verbraucher erhalten E-Mails mit einer pdf-Datei im Anhang, die zunächst wie eine Rechnung aussieht. Doch darauf ist kein Rechnungsempfänger angegeben. Auch in der E-Mail wird der Empfänger nicht persönlich angesprochen.

Der in der Rechnung genannte Betrag variiert ebenso wie die Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll. Auffällig ist allerdings, dass die IBAN-Kontonummern mit “ES” beginnen. Es sind also Konten in Spanien.

Eine Homepage unter der genannten Adresse deutschedomain.com gibt es nicht. Registriert wurde die Adresse von einem Dienst, der das Registrieren von Domains als Dienstleistung übernimmt. Hinter ihm kann sich der tatsächliche Domainbesitzer verstecken, was es erschwert, die Hintermänner zu ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 

Quelle vz-nrw.de / Hier zum Artikel

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Chapso.de – Alles ein Missverständnis ?

Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : “Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung” )

Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :

Hallo lieber Nutzer,

heute bekommst du schon wieder eine Email von uns, aber diesmal mit einem etwas anderem Hintergrund. Wie du dich vielleicht erinnerst, haben wir dir vor gut drei Wochen eine Email mit einer Ankündigung einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesendet. Auf diese möchten wir uns zunächst kurz beziehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen umgestellt werden, da die Kosten für das Betreiben des Homepage-Baukastens (Datenbankserver, Backupserver, Domains, Support, Techniker) enorm gestiegen sind und wir deswegen gezwungen sind, die kostenlose Variante auf die kostenpflichtige Variante (sprich eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von fünf Euro) umzustellen. Die Art und Weise, wie die Umstellung erfolgen sollte, führte jedoch leider zu einigen Missverständnissen, weswegen wir heute abermals auf dich zukommen. Deshalb teilen wir dir hiermit mit, dass die dir gestellte und per Email übersendete Forderung bis zur aktiven Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenstandslos ist. Wir hoffen auf dein Verständnis, dass wir deine Homepage jedoch nur bei aktiver Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterführen können. Andernfalls wird die Homepage zum 17. Oktober 2011 deaktiviert.

Solltest du deinen Account in den letzten drei Wochen bereits postalisch gelöscht haben, so sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir uns aktuell in der Löschungsphase befinden, welche sich jedoch noch ein paar Tage hinziehen kann. Bis spätestens zum 17. Oktober 2011 sind dann alle Löschungen bearbeitet und durchgeführt. Die Löschung der Nutzerdaten beendet das laufende (kostenlose) Vertragsverhältnis.

Beste Grüße,
das Chapso.de-Team

Da kann man unserer Meinung nach nur drueber Schmunzeln, den hier scheint der druck auf Chapso.de gestiegen zu sein auch durch die Verbraucherzentrale die sich damit befasst ( siehe dazu unseren Beitrag, link siehe oben im Artikel), da macht man dann gute Miene zum boesen spiel und Spricht schnell von einem Missverstaendnis und versucht mit der neuen Email das Ruder rumzureissen und doch etwas die Kritik im Zaum zu halten.

Vielen dank an die Leser hier fuer die Informationen und vielen Reaktionen.

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Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!

Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

“Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.”

“So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande.” erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vz-berlin.de

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Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Aus Böhmen kommt die Musik und dubiose Inkassopost –
Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Czech Media Factoring benannte sich vielmehr kurzerhand erneut um und nennt sich jetzt Bohemia Factoring. Denn zu viele Verbraucher brachten mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung und ignorierten die unberechtigten Zahlungsaufforderungen. Die dubiose Firma gibt eine Postfachadresse in Fulda und eine Postanschrift im tschechischen Plzen an. Dies ist nicht die erste Namensänderung: TRC Telemedia, MB Direct Phone, Roxborough Management, Pepper United hieß das “Unternehmen” in den letzten zwei Jahren.

Das Vorgehen hat sich mit dem neuen Namen allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm unterstellt, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür dient die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt Bohemia Factoring durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.

Wir raten nach wie vor jedem Verbraucher dazu, diese Fälle zur Strafanzeige bei der Polizei zu bringen und die Forderung nicht zu begleichen. In keinem der uns vorliegenden Fälle ist es zu einem Vertragsschluss gekommen. Das einzig spannende an diesen Fällen ist also nur, wie diese Firma wohl als nächstes heißen mag.”

Hierzu stehen den Verbrauchern die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”.
Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag – ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft – geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt.
Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Wichtig zu wissen:

  • Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.

  • Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.

  • Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann …hier heruntergeladen werden.

  • Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

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