Cyberkriminelle tarnen Phishing-Attacke als Trend-Micro-E-Mails

Trend Micro warnt vor einer aktuellen Phishing-Attacke, bei der Cyberkriminelle vorgetäuschte E-Mails des Sicherheitsunternehmens versenden.

Die vermeintlichen Trend Micro-E-Mails haben den Betreff «Malware-Blocking-Tests stellen Trend Micro an die Spitze» und informieren die Empfänger über die vor kurzem veröffentlichten Ergebnisse des unabhängigen Testinstituts NSS Labs. Dabei wird auch beschrieben, wie die Tests durchgeführt wurden, bei denen es um das Erkennen von «mit Methoden des Social Engineering erzeugter Malware» geht. Die genannte Phishing-Attacke ist selbst ein perfektes Beispiel für die Social Engineering-Methode, um die vertrauenswürdigen Daten von Anwendern auszuspionieren.

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Im Zweifel für den Gesetzesbrecher

Die Frage ist schon fast philosophisch: Darf ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, den das Gesetz gar nicht erlaubt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof – allerdings gibt es Einschränkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückabwicklung von sittenwidrigen Geschäften im Versandhandel erlaubt. Dies gilt etwa für den Kauf von Radarwarngeräten, deren Benutzung in Deutschland verboten ist, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Dem Urteil zufolge haben Kunden beim Versandhandel ein Widerrufsrecht, das unabhängig davon gilt, ob der Vertrag wirksam zustande kam (BGH Az.: VIII ZR 318/08).

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