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Urteil: Drossel-Internettarif braucht klare Kennzeichnung

Wo eine Drossel drinsteckt, muss sie auch klar und deutlich draufstehen: Das entschied das Landgericht München bei einer Klage gegen Kabel Deutschland.

Eine Klausel im Kleingedruckten reicht nicht aus: Sieht ein Internettarif das Drosseln der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vor, muss darauf prominent hingewiesen werden. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Kabel Deutschland entschieden (Az.: 37 O 1267/14)

Quelle und vollstaendiger Artikel :   Heise.de/ Zum Artikel

 

 

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Petition: Protest gegen Drosselung noch nicht erfolgreich

Der Schüler Malte Götz, der die Change.org-Petition gegen die Telekom gestartet hat, zieht eine Zwischenbilanz über den Widerstand gegen die Drosslungspläne. Mehr als 200.000 Menschen haben seine Petition unterschrieben.

Quelle und vollstaendiger Artikel :  golem.de /Zum Artikel

 

 

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Verbraucherschützer gegen zu starke Drosselung

Mit einem Grundsatzurteil wollen Verbraucherschützer mehr Planungssicherheit für Kunden erreichen: Die Telekom soll zusagen, bei ihren Datentarifen künftig auf das sehr starke Drosseln zu verzichten, wie es ursprünglich geplant war.

Quelle : golem.de /Zum Vollstaendigen Artikel

 

 

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Kabel Deutschland drosselt Filesharing für Bestandskunden

Kabel Deutschland hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom Mai 2012 (PDF) eine Bandbreitendrosselung für Filesharing und One-Click-Hoster vorgesehen. Wird es eng im Netz, werden andere Dienste diesen gegenüber priorisiert. Darüber hinaus behält sich Kabel Deutschland vor, ab einem täglichen Durchsatz von 10 Gigabyte an einem Anschluss Filesharing-Anwendungen und Downloads von One-Click-Hosting-Diensten für den Rest des Tages auf eine Bandbreite von 100 kBit/s für den Downstream zu reduzieren.

Quelle: Heise.de

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