Schlagwort-Archive: AGB

AG Pfaffenhofen a.d. Ilm: Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam

Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch die ein Schriftformerfordernis für die Kündigung aufgestellt wurde, aus mehreren Gründen für unwirksam.

Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-rader.de

via Abzocknews.de

 
 

 
 

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Deutsche Verbraucherschützer klagen erneut gegen Facebook

Der Streit um die Facebook-AGB kommt in Deutschland vor Gericht: 19 Abmahnungen der Verbraucherzentrale hatte das Netzwerk zuvor nicht akzeptiert. Nun reichen die Verbraucherschützer eine Klage ein. .

Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de /Zum Artikel

 
 

 
 

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Wie suchende Singles im Internet abgezockt werden

Die Reportage “Die Liebesfalle” deckt auf, wie einsame Herzen auf Singlebörsen ausgenutzt und abgezockt werden. Die Autoren gehen der Frage nach, ob die Branche hält, was die Werbung verspricht…

Quelle und vollständiger Bericht: konsumer.info

Via Abzocknews.de

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vzbv mahnt Care Energy ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy lockt Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle und vollständiger Bericht: vzbv.de

Dazu interessant:

Via abzocknews.de

 

 

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Kabel Deutschland drosselt Filesharing für Bestandskunden

Kabel Deutschland hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom Mai 2012 (PDF) eine Bandbreitendrosselung für Filesharing und One-Click-Hoster vorgesehen. Wird es eng im Netz, werden andere Dienste diesen gegenüber priorisiert. Darüber hinaus behält sich Kabel Deutschland vor, ab einem täglichen Durchsatz von 10 Gigabyte an einem Anschluss Filesharing-Anwendungen und Downloads von One-Click-Hosting-Diensten für den Rest des Tages auf eine Bandbreite von 100 kBit/s für den Downstream zu reduzieren.

Quelle: Heise.de

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Facebook: Melango auf dem Vormasch – Das Werbepaar der Abofalle

Facebook rund 901 Millionen monatlich aktive Nutzer angemeldet, laut den Betreibern, so sollte man auch meinen das Facebook ein wenig auf die Nutzer acht gibt bei Verstoessen von Firmen sehr schnell reagiert und ggf. diese z.b. von den Werbe Anzeigen schnell generell dort sperrt, aber wohl falsch Gedacht.

Den im moment geht folgende Werbeanzeige bei Facebook rum, wobei was heisst sie geht rum, sie wird geschaltet bei Facebook und sieht wie folgt aus :

 

quelle : http://www.facebook.com/Detektive.wie.wir

 

 

 

 

 

 

geben wir die Adresse grosshandel-exclusiv.de in dem Browser ein, werden wir weiter geleitet an die Adresse : konkurswaren-katalog.de :

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum sucht man hier aber vergebens also bleibt nur die Abfrage bei denic wer die Domain den Registriert hat und Inhaber ist :

Domaindaten

Domain konkurswaren-katalog.de
Letzte Aktualisierung 09.07.2012

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Domaininhaber: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Administrativer Ansprechpartner

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain konkurswaren-katalog.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Name: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Also die Firma Melango.de GmbH ist dafuer Verantwortlich, aber die kennen wir doch aus anderen Artikeln und auch schon hat die Melango.de GmbH Preise abgeraeumt und zwar drei mal das Schwarze Schaf, hier mal einige Artikel die sicherlich Interessant sein duerften :

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Melango bietet 100-€-Falle an

Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango

Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Amtsgericht Bochum weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück

Onlinemarktplatz Melango.de zum dritten Mal als “Schwarzes Schaf” gerügt

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Also unbekannt ist die Firma auf keinen Fall, unserer meinung nach natuerlich, aber ich denke das wird auch der geneigte Leser hier denken.

Aber zurueck zu der Seite konkurswaren-katalog.de dort wird ja einiges angeboten, wir interessieren uns fuer ein Apple iPhone 4(S) aus Konkurs meines ist leider Kaputt, ein klick bringt uns zu einer Weiteren Webseite :

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum fehlt hier immer noch, auch irgend eine Art AGB, Datenschutz Belehrung oder etwas in dieser Art ist hier Fehlanzeige.

Auch fehlt hier eine sehr wichtige Sache und zwar, bei Melango bzw. und deren anderen Betrieb enden Seiten darf sich nur Personen gewerblichen Naturen Anmelden, und kein normaler Endverbraucher, hier extra auch noch mal extra beschrieben :

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigen Sie uns ausdrücklich, dass Sie im Sinne des BGB §14 als Unternehmer handeln. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf  Melango.de zu erhalten, werden nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt.

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Und das ist bei den Landingpages, bzw. Beworbenen Adressen bei Facebook gar nicht Beschrieben, man verzichtet scheinbar einfach mal darauf.

 

Auf dem Server konkurswaren-katalog.de liegen noch folgende andere Webseiten :

 

konkurswaren-katalog.de

melango.de

privatkunden.melango.de

produktverwaltung.melango.de

textvorlage.melango.de

www.melango.de

www.wir-lieben-grosshandelspreise.de

 

Sehr Lustig im Impressum unter der Adresse melango.de werden direkt Meldungen aller : Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!

Angepriesen mit Urteilen die fuer Melango gut ausgegangen sind, das es aber nicht immer fuer die firmen gut ausgeht, sieht man in diesem Artikel wo wir einige Artikel verlinkt haben wo es fuer die Firma Melango GmbH eines auf die Finger gab, diese Urteile fehlen komischerweise auf der Seite von Melango, hat man diese etwa vergessen mit anzugeben ? 😉

Also Augen auf, und lasst euch nicht Abzocken 😉

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Vorsicht, Abofalle! Wie Sie sich wehren können

Beim Wort kostenlos werden viele Verbraucher unvorsichtig. Im Internet scheint die Fülle an Software, Unterhaltungsangeboten, Tipps oder Rezepten, die gratis zu haben sind, unerschöpflich zu sein. Doch oft verstecken windige Geschäftemacher Zahlungsverpflichtungen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Quelle: suedkurier.de /Zum Artikel

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Abo-Falle: Wie tückisch In-Apps für Smartphone-Nutzer sein können

Jeder kennt sie, jeder hat sie: Apps auf dem Handy. So praktisch sie sind – sie können mitunter teuer werden, wenn man nicht aufpasst. Drittanbieter treiben mit Werbebannern und kostenpflichtigen Zusatzoptionen die Rechnung des Verbrauchers in die Höhe.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Gerichtsurteil: Teile der AGB von Facebook sind rechtswidrig

Dass Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung auf die Adress-Sammlungen seiner Nutzer zugreift und ihre Daten zu Werbezwecken weiterverarbeitet, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin an diesem Dienstag entschieden.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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