Vorsicht vor wahlinfo2009.de

Bald ist es so weit, die Wahlen stehen vor der Tuer, leider gibt es aber auch Seiten die Versuchen sich das nutze zu machen so, gibt es eine Seite namens wahlinfo2009.de der Firma “Belleros Premium Media Limited 2009

Den die dortige Auswertung ist alles andere als Kostenlos, den hier steht im fliess text folgendes :

Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button “Jetzt anmelden” beauftrage ich Wahlinfo2009.de, für mich einen Zugang zum angebotenen Test rund um die Bundestagswahl und meiner Parteipräferenz zu generieren. Der einmalige Preis für die Bereitstellung des genannten Tests beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Hier mal ein screenshot nach dem Test :

Das Voll Bild kann man HIER einsehen.

Scheinbar hat man es nun mit * fuer sich entdeckt , frei nach dem Motto Mensch da war doch etwas auf der Seite .

Auf jeden fall ist die Seite wahlinfo2009.de nun auf unseren Malware_dialerdomains, den man unter Produkte aus dem Hause vampirboard finden kann 😉

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Neuer Name, alte Masche ( TRC Telemedia / MB Direct Phone )

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Neuer Name, alte Masche

Die Berichterstattung in den letzten Wochen über die dubiosen Machenschaften der TRC Telemedia hat Wirkung gezeigt. Bedauerlicherweise nicht in der Form, dass TRC die Tätigkeit einstellte oder die Strafverfolgungsbehörden diesem Treiben einen Riegel vorschoben. TRC Telemedia benannte sich vielmehr kurzerhand in MB Direct Phone um. Vermutlich haben zu viele Verbraucher mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung gebracht und die unberechtigten Zahlungsaufforderungen ignoriert. Zudem liegen nach Medienberichten allein der Staatsanwaltschaft Fulda über 4000 Strafanzeigen gegen TRC Telemedia vor.

Das Vorgehen hat sich allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm suggerieren soll, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür diene die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt MB Direct Phone durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an, in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln.
Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inan-spruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 75,- im Briefkasten. Da es oftmals nicht nur bei einer Rechnung bleibt und früher oder später auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, summiert sich der eingeforderte Betrag in kurzer Zeit auf mehrere hundert Euro, die keinesfalls bezahlt werden sollten.

Wir raten nach wie vor, diese Fälle zur Strafanzeige bei der Polizei zu bringen.Gleichzeitig sammeln wir die Fälle, um diese gebündelt den Staatsanwaltschaften zur Verfügung zu stellen. Daher bitten wir die Betroffenen sich mit uns in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Titel Dok.-Typ Größe
Eidesstattliche_Versicherung_27_08_09 Eidesstattliche_Versicherung_27_08_09.pdf PDF 56.3 KB
Rechnung_MB_Direct_Phone_27_08_09 Rechnung_MB_Direct_Phone_27_08_09.pdf PDF 20.7 KB
Rechnung_TRC_Telemedia_27_08_09 Rechnung_TRC_Telemedia_27_08_09.pdf PDF 22.8 KB

Nachtrag :

Titel Dok.-Typ Größe
Eidesstattliche_Versicherung_Pe Eidesstattliche_Versicherung_Pe.pdf PDF 56.4 KB
Rechnung_MB_Direct_Phone_27_08_09 Rechnung_MB_Direct_Phone_27_08_09.pdf PDF 20.7 KB
Rechnung_TRC_Telemedia_27_08_09 Rechnung_TRC_Telemedia_27_08_09.pdf PDF 22.8 KB

quelle : verbraucherzentrale-sh.de, Hier klicken um den Artikel zu lesen.

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Abzocknews-Rubrik “Domainliste” wieder aktiv

abzocknews.de eroffnet wieder die Rubrik der Domainlisten in seinem Blog, nun kann man wieder eine aktuelle gepflegte liste aller domains einsehen, im Beitrag bei abzocknews.de steht :

Zwar habe ich die Aktualisierung der Rubrik “Domainliste” wegen der immer wieder akuten DDoS-Angriffe und dem damit verbundenen Zeitaufwand am 08.12.2008 eingestellt, doch aufgrund der mich immer wieder erreichten Anfragen war ich mal ein wenig fleißig und freue mich Ihnen nun die Rubrik “Domainliste” wieder präsentieren zu können.

Derzeit befinden sich 1252 Domains in dieser Liste, welche sich ausschließlich auf die in meinen Berichten und Warnungen befindlichen Domains beziehen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den dort genannten Domains nicht ausschließlich um schwarze Schafe handelt.

Zur liste geht es hier : Domains

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um zum Beitrag zu gelangen.

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Inkassobüro setzt auf Dummfang

Bad Salzungen/Schmalkalden – Viele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. “Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau. In den Schreiben, die flächendeckend von der Rhön bis zum Rennsteig in Briefkästen landeten, heißt es: “… unser Mandant (CC Profi) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung aus Ihrer Anmeldung zum Direkt Gewinn24 einzuziehen”. Die Adressaten sollen die 130,61 Euro “innerhalb der nächsten 7 Tage” auf das Konto einer “Kanzlei K. Strassburg” in Frankfurt/Main überweisen. Für den Fall, dass sie das nicht tun, wird ihnen unter anderem Zwangsvollstreckung, Pfändung ihrer Bezüge und ein Eintrag in Schuldnerverzeichnisse angedroht.

“Das Kuriose ist, dass niemand etwas mit diesem Gewinnspielunternehmen zu tun gehabt hat”, sagt Günter Pfaff. “Das Schreiben ist immer das gleiche, die Summe ist immer die gleiche – es unterscheiden sich lediglich die Aktenzeichen, die Kundennummer sowie Name und Adresse des Empfängers. Und dann liegt ein Gesprächsprotokoll von einem Telefonat bei, das beweisen soll, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gegeben hat. Dieses angeblich mitgeschriebene Gespräch ist frei erfunden.”

quelle : stz-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab

Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken
Rechteinhaber: Gedast GmbH, Rauentalstraße 22/1, 76437 Rastatt
Rechtsvertreter: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen
Die Firma Gedast GmbH lässt durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an Filmen Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:

Zensiert von mir, die titel sind ja nicht jugendfrei 😉

Unter Berufung auf ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte nach urhG§§ 15ff. UrhG wird nach
urhG§ 97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dabei auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 30.000,– mit EUR 1.005,20 ermittelt. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 650,– (je Datei) verlangt und für den Fall, dass nicht innerhalb der gesetzten frist gezahlt wird damit gedroht: “Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, …, werden wir jedoch die volle Anwaltsgebühr – je nach dem Einzelfall – noch höhere Gebühren und einen höheren Schadenersatz geltend machen”.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Unser Rat:

* in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können.
* keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden.
* nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
* lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
* eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
– Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
– Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
– schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

quelle : justlaw.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

Wer abgemahnt wurde bekommt auch hier nette Hilfe

Auch ist es bekannt, das einiger der Abgemahnten keiner Schuld bewusst sind, oder wissen das sie illegal was heruntergeladen haben, wie im text geschrieben, wendet euch an einen Anwalt der sich auf so etwas spezialisiert hat.

Gruss

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MG not Blog ? ….

Manche denken nun sicher MG Blog sagt mir doch was genau, der MG Blog von http://blog.arcadewelten.eu/, leider ist der Server noch ausser betrieb um nicht zu sagen, mehre sachen sind leider ab geraucht, und es muss doch mehr ausgetauscht werden als gedacht :-/

Aber keine sorge, wir werden bald auch wieder unter der gewohnten adresse zu erreichen sein, ich habe ja fuer die Wartezeit ein Arcade Game Forum von einem Partner http://arcadewelten.eu/phpBB2/index.php in der Ersatz index reingehauen, damit die Wartezeit etwas angenehmer wird 😉

Unter http://arcadewelten.eu/phpBB2/index.php hatten wir auch die diskussion ob man ggf. nicht doch eine Kategorie ueber Abzocke einrichten sollten, so fuellte sich unser Jabber doch recht schnell mit text, aber zu einem ergebnis sind wir bislang leider noch nicht gekommen, vielleicht ne kleine News Kategorie, das waere sicher fuer die Spieler und Foren besucher sehr nett, aber das ueberdenke ich dann noch 😉

Auf jeden fall kann man erst einmal hier drueber weiter lesen ueber die nutzlos branche 😉

Gruss

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Gebrauchte Festplatten werden als neu verkauft

Wer eine neue Festplatte mit IDE-Schnittstelle benötigt, die ausreichend Speicherplatz bietet, stößt im Handel häufig auf das Modell ST3400832A von Seagate. Die Festplatte fasst 400 Gigabyte und kostet zwischen 40 und 60 Euro.

Die Fachzeitschrift c’t hat bei einem Test herausgefunden, dass ein Exemplar nicht wie versprochen neu war, sondern bereits 2005 gefertigt wurde und mehr als 20.000 Betriebsstunden geleistet hat. Daraufhin startete man eine anonyme Testkaufaktion, um den Verdacht zu bestätigen.

Dabei kam heraus, dass alle von der c’t als neu erworbenen Festplatten bereits gebraucht waren.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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