GSM-Lücke macht alle Handy-Telefonate abhörbar

Auf der Konferenz “Hacking at Random”, die kürzlich in den Niederlanden abgehalten wurde, hat Karsten Nohl die Pläne zum Knacken der Verschlüsselung des GSM-Standards genauer erläutert. Schon bald wird es ohne Probleme möglich sein, jedes Handy-Telefonat abzuhören.

GSM steht für Global System for Mobile communications und ist der am weitesten verbreitete Handy-Standard der Welt. Er wird unter anderem in Europa, Afrika, Asien, Neuseeland, Australien, Amerika und Kanada eingesetzt. Die jetzt entdeckte Sicherheitslücke ist kritisch und würde nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen bedrohen.

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WISO – Über überdurchschnittlich teure Abschleppgebühren ( Video )

Das Parken Dritter auf privaten Grundstücken ist generell nicht erlaubt. Jeder Eigentümer hat das Recht sein Grundstück räumem lassen.

Aber wie weit darf der Eigentümer überhaupt dabei gehen und wie viel darf das Abschleppen kosten?

Ein Fall für WISO ermittelt ..

[ZDF WISO – Montags 19.25 Uhr © ZDF]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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fabriken.de: „Abzocker“ dürfen „vermeintlich unberechtigte Forderungen“ geltend machen

Am Landgericht Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.

Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.

Dieses Gebaren hatte die Verbraucherzentrale zunächst erfolglos abgemahnt, sodann Klage am LG Düsseldorf eingereicht. Das Vorgehen sei wettbewerbswidrig, da die AGB-Klauseln, die eine Umstellung auf eine Kostenpflicht vorsehen, unwirksam seien. Das systematische Geltendmachen der resultierenden Forderung gegenüber Verbrauchern sei unzulässig.

Zur Überraschung der Verbraucherzentrale sah dies das Landgericht anders. Es sei „nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird“, erklärte der Richter in seiner schriftlichen Begründung. Daher sei das Verschicken der Rechnungen nicht unlauter. Ob die von der Connects 2 Content geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hat das Gericht in diesem Zusammenhang nicht entschieden.

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Britischer Polizeibericht: Videoüberwachung ist ineffizient

Auf 1000 Überwachungskameras in London kommt statistisch gesehen die Aufklärung von nur einer Straftat. Dies geht aus einem internen Bericht der Metropolitan Police hervor, der über eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Vereinigten Königsreichs jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geriet. Die hohen Erwartungen der Bevölkerung in “Closed Circuit Television” (CCTV) würden damit insgesamt enttäuscht, schreibt der Verfasser des Berichts, Chief Inspector Mick Neville. Schließlich werde den Bürgern vielfach erzählt, dass sie pro Tag 300 Mal von Kameras erfasst würden.

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WLAN: WPA-Verschlüsselung in 1 Minute geknackt

Informatikern aus Japan ist es gelungen, die verbreitete Wi-Fi Protected Access (WPA)-Verschlüsselung binnen einer Minute zu knacken. Das berichtete das US-Magazin ‘NetworkWorld‘.

Nach Angaben der beiden Forscher Toshihiro Ohigashi von der Universität Hiroshima und Masakatu Morii von der Universität Kobe bezieht sich der Hack allerdings nur auf die ursprüngliche, aber noch immer weit verbreitete Form der WPA-Verschlüsselung, bei der der Temporal Key Integrity Protocol (TKIP)-Algorithmus zum Einsatz kommt.

Neuere Varianten, die auf den Advanced Encryption Standard (AES) zurückgreifen, sowie WPA 2 sind nicht betroffen.

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Akte 09 – Über die Verurteilung der Betreiber von „Fabrik Einkauf.com” ( Video )

Er ist 26, studiert Jura und wurde gerade verurteilt; die Staatsanwaltschaft hat ihm als Haupttäter insgesamt 986 vollendete und 196 versuchte Straftaten zur Last gelegt:

Andreas S. (Name geändert) – mit seiner Seite: „Fabrik-Einkauf.com” sorgte er bereits schon im Jahr 2007 für negative Schlagzeilen: Wer hier landete, bekam kurz darauf eine Rechnung über 86 Euro für einen angeblich in Anspruch genommenen Dienst. Klare Abzocke! So das Urteil der Richter.

Der Nachwuchsjurist kommt allerdings mit 18 Monaten auf Bewährung davon. Ganz und gar nicht abgeschlossen ist das Kapitel „Fabrik-Einkauf.com” dagegen für seine damalige Freundin Ines Kuster, 21: Noch heute ist ihr Name im Internet fast ausschließlich mit der fiesen Abzock-Masche verbunden – obwohl sie nichts damit zu tun hatte.. AKTE 09 über Gerechtigkeit im Netz!

Akte 07 über Fabrik-Einkauf.com:
Link:

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Akte 09 – Die Abzocke: Deutsche Gewerbe Verwaltung / Deutsche Marketing Service ( Video )

Tarnen, tricksen, abkassieren:
Wer jetzt auch an Ihr Bankkonto will ..

Die Seite “Proben-Register.net” ist nicht
nur bei vielen AKTE-Zuschauern der Aufreger!

Verantwortlich für die Abzock-Seite:
Christian M. mit seiner Firma Connexx Services ..

Jetzt hat Christian M. eine neue Firma:
Mit einer nicht ganz neuen Geschäftsidee:
Unter dem Namen ‘Deutsche Gewerbeverwaltung’,
kurz DGV, bietet er Unternehmen einen Eintrag in
seinem Internetregister an. Die Schreiben haben
einen sehr offiziellen Charakter ..

Experten erkennen gleich auf einem Blick:
Es handelt sich um ein “rechnungsähnliche
Angebotsschreiben”, die Masche nennt sich
auch schlicht ‘klassischer Adressbuchschwindel’..

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

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Cyberterror: Keine Strafe nach MySpace-Selbstmord

Im Juli 2006 ereignete sich um US-Bundesstaat Missouri eine traurige Geschichte. Ein 13-Jähriges Mädchen wurde von einem angeblichen MySpace-Freund so lange psychisch unter Druck gesetzt, bis sie Selbstmord beging.

Allerdings steckte hinter dem angeblichen Liebhaber die Mutter einer Ex-Freundin des Mädchens. Sie erstellte einen Account mit dem Namen “Josh Evans” und gab sich als 16-jähriger Junge aus, der offenbar Interesse an der 13-Jährigen hat. Die Zuneigung des Mädchens nutzte “Josh” später aus, um sie mit Selbstbewusstseins- und Trennungsängsten zu quälen. Später brach der Kontakt völlig ab – der letzte Satz von Josh war “Ohne dich wäre die Welt besser dran”. Daraufhin nahm sich die 13-Jährige im Oktober 2006 das Leben.

Die Mutter der Ex-Freundin konnte in Missouri nicht angeklagt werden, da dort die benötigten Rechtsgrundlagen fehlten. Das FBI und die Staatsanwaltschaft von Los Angeles nahmen die Ermittlungen auf und konnten die damals 49-Jährige wegen Verschwörung und widerrechtlichen Zugriffs auf geschützte Computersysteme anklagen. Eine Jury befand die Frau im November 2008 für schuldig. Sie hatte drei minderschwere Verstöße gegen den Computer Fraud und Abuse Act begangen.

Im Juni 2009 musste der zuständige Richter George Wu dann allerdings feststellen, dass der Schuldspruch nicht aufrecht erhalten werden kann. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor.

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Botnetz ließ T-Online-Mail stolpern

Die in den vergangenen Tagen beobachtete, von Mailservern bei T-Online ausgehende Spam-Welle haben offenbar mehrere verseuchte PCs eigener Kunden ausgelöst. Wie Telekom-Sprecher Ralf Sauerzapf gegenüber der iX erläuterte, war die Aktivität der kompromittierten Systeme als Teil eines Botnetzes auch die Ursache für die zum Teil überaus schleppende Mail-Verarbeitung. Die Zustellung einiger E-Mails von T-Online-Kunden ließ tagelang auf sich warten.

Seit 4:00 Uhr in der Nacht auf den heutigen Freitag seien alle betroffenen PCs vom E-Mail-Dienst abgeklemmt, so Sauerzapf. Seitdem würden neu versendete E-Mails im gewohnten Tempo abgearbeitet.

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Facebook reagiert auf Kritiken am Datenschutz

Die Betreiber des Social Networks Facebook haben angekündigt, die Sicherheits- und Datenschutz-Optionen ihrer Plattform zu verbessern. Sie reagieren damit auf Kritiken der kanadischen Datenschutzbehörde.

Diese bemängelte, dass die API zur Einbindung von Anwendungen externer Entwickler die Sicherheit der persönlichen Informationen der User nicht ausreichend berücksichtigt. Dem will das Unternehmen nun mit technischen und vertraglichen Änderungen entgegenwirken.

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